Neben der fachlichen Qualifikation benötigen Personen, die ausbilden möchten, vor allem auch berufs- und arbeitspädagogisches Know-how. Das Bestehen der AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung und damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung bestanden hat und die fachliche Kompetenz, etwa einen Gesellenbrief, sowie persönliche Eignung nachweist.
Ein Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung startet am 18. April 2016 in der Bildungsakademie Mannheim. Innerhalb von drei Wochen bereitet dieser Lehrgang angehende Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte auf ihre Aufgaben in der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis gezielt vor. Die zukünftigen Ausbilder lernen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ablaufes einer Ausbildung.
Interessenten erhalten nähere Informationen persönlich bei Rosemarie Sauer, Telefon 0621 18002-226, sauer.r@hwk-mannheim.de oder auf www.hwk-mannheim.de unter Servicecenter „Kurse und Seminare“ und dort „Meistervorbereitung“ anklicken.