Nach den Richtlinien der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (veröffentlicht in der Deutschen Handwerks Zeitung Nr. 20 am 27.10.2006) ist eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschluss-prüfung möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über "gute" Leistungen während der bisherigen Ausbildungszeit
2. das zuletzt erteilte Zeugnis der Berufsschule muss die Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern im Durchschnitt ein Notenergebnis von mindestens "2,4" aufweisen
3. bei minderjährigen Auszubildenden muss zudem die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Anträge können für die Sommerprüfung 2011 bis spätestens 01.03.2011 schriftlich bei der Handwerkskammer gestellt werden. Für eine vorgezogene Prüfungsteilnahme im Winter 2011/2012 müssen die Anträge bis zum 01.09.2011 vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hwk-mannheim.de. Hier haben wir auch ein entsprechendes Antragsformular eingestellt.
Ihre Rückfragen beantwortet gerne Veysel Özgül, Telefon 0621-18002-146 oder oezguel@hwk-mannheim.de