Als Voraussetzung gelten bereits vorhandene Sprachkenntnisse auf Niveau A2 beziehungsweise B1. Am Ende belegen die Teilnehmenden in einem zertifizierten Abschlusstest ihr Wissen in den Teilbereichen „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“. „Inhaltlich werden den Teilnehmenden neben den ganz allgemeinen Sprachkenntnissen, die sie im Alltag benötigen, auch berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt“, so das Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer. „Das macht die Kurse gerade für Auszubildende sehr wertvoll.“
In der Zeit vom 15. Juli 2024 bis 23. August 2024 werden zwei Kurse angeboten, die zentral in Heidelberg stattfinden. Je nach Kurseinteilung findet der Unterricht vormittags oder nachmittags statt. Finanziert wird das Angebot durch den Rhein-Neckar-Kreis und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Bei Fragen hilft das Team Sprachförderung der Stabsstelle für Integration und gesellschaftliche Entwicklung unter Telefon 06221 522-1934 oder -1324 sowie per E-Mail an: sprachfoerderung@rhein-neckar-kreis.de.
Informationen rund um die Ausbildung im Handwerk erteilt die Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-0 oder E-Mail: ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de.