Die TRGS 519 unterscheidet hierbei verschiedene Stufen in der Asbestsanierung. Mit dem Sachkundenachweis nach Anlage 4 erhalten Sie die Befugnis, Arbeiten geringen Umfangs (zeitlich und personell begrenzt) an Asbestzement und schwach gebundenen Asbestverwendungen durchzuführen. Der gesetzlich vorgeschriebene Lehrgang endet mit einer staatlich überwachten Prüfung. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
„Asbest ist ein Gefahrenstoff, dessen krebserzeugende Wirkung beim Menschen seit vielen Jahren nachgewiesen ist.“ Darauf weist Yvonne Harwardt von der Bildungsakademie Mannheim hin. Weiter: „Gut drei Viertel der berufsbedingten Krebserkrankungen werden durch Asbest verursacht. Wie kein zweiter derartig gefährlicher Stoff hat Asbest gleichzeitig vielfältigste Verwendung in fast allen Industriezweigen mit Schwerpunkt in der Bauwirtschaft erfahren. Auch wenn der Einbau von Asbestzementprodukten wegen seines hohen Gefahrpotentials seit 1991 verboten ist, befindet sich Asbest noch in vielen älteren Gebäuden.“
Aus diesem Grund ist seit 1992 für Arbeiten im Umgang mit Asbest ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis nach der TRGS 519 erforderlich. Dieser gewährleistet, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bei Sanierungen von Asbestmaterialien beachtet werden. Da der Aufsichtsführende (Sachkundige) bei diesen Arbeiten ständig auf der Baustelle sein muss, empfiehlt Harwardt, mindestens zwei Sachkundige pro Firma ausbilden zu lassen.
Weitere Informationen sind bei Yvonne Harwardt unter Telefon 0621 18002-224 oder per E-Mail harwardt@hwk-mannheim.de abrufbar.