Weitere Informationen rund um die Neuerungen des Verpackungsgesetzes erteilt Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-151, E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de. Auch wer nicht weiß, ob er überhaupt vom Verpackungsgesetz betroffen ist oder allgemeine Fragen dazu hat, kann sich an die Expertin wenden.
Jetzt verpflichtend: Mehrweg statt Einweg
Änderung im neuen Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Weitere Informationen rund um die Neuerungen des Verpackungsgesetzes erteilt Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-151, E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de. Auch wer nicht weiß, ob er überhaupt vom Verpackungsgesetz betroffen ist oder allgemeine Fragen dazu hat, kann sich an die Expertin wenden.