Nach dem 1. August 2017 dürfen diese Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen nur noch durchgeführt werden, wenn das Zertifikat vorliegt. Zur Heizöltankanlage zählen dabei der Tank selbst, die Füll- und Entnahmeleitungen sowie die Lüftungsleitung. Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe, Maler und Lackierer und Tankreiniger.
Das Zertifizierungsverfahren besteht aus zwei Etappen: der Betrieb wird Mitglied einer Überwachungsgemeinschaft. Außerdem muss ein technisch verantwortlicher Mitarbeiter des Betriebes an einer einschlägigen Schulung teilnehmen und eine Prüfung ablegen. Wichtig: Die Zertifizierung muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Fachbetriebsschulungen mit Kenntnisnachweis für Fachbetriebe bietet in Baden-Württemberg der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima an. Weitere Informationen können bei Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg@hwk-mannheim.de erfragt werden.