„Es ist vorgeschrieben, dass die Photovoltaikmodule einen Umfang von mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachflächen aufweisen“, sagt Claudia Joerg. Alternativ können zum Beispiel Solarthermieanlagen, Verpachtungen oder Installationen an anderer Stelle umgesetzt werden. Ausnahmen und Befreiungen gibt es in Einzelfällen für denkmalgeschützte Gebäude, bei einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand und bei einer Pflicht zur Dachbegrünung.
Weitere Fragen zum Thema beantwortet Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Telefon 0621 18002-151 oder E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de