Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald begrüßt, dass sich die Landesregierung auf nationaler und EU-Ebene für den Erhalt der Meisterpflicht einsetzt. Die Stellungnahme des Integrationsministeriums zum CDU-Antrag falle dagegen recht schwach aus, bedauerte Tschischka. Die Evaluierungsphase sei nur der erste Schritt: "Wir machen uns begründete Sorgen." Man brauche sich doch nur vorzustellen, dass in Brüssel kaum jemand eine Ahnung davon habe, wie das Kammerwesen und damit das duale Ausbildungssystem, das unabdingbar mit dem Meisterbrief verbunden ist, funktioniere. Oft gebe es im Englischen nicht einmal adäquate Übersetzungsmöglichkeiten, weil das Vokabular dazu fehle.
"Die Novelle der Handwerksordnung 2004, mit der in 53 Berufen die Meisterpflicht abgeschafft wurde, war doch ein Schuss in den Ofen", erinnerte Tschischka. Sie habe zwar in wenigen Gewerken tatsächlich für einen massiven Gründungsboom geführt, allerdings auf Kosten der Qualität: Im Jahr 2013 wurden beispielsweise 15 Prozent aller zulassungsfreien Betriebe geschlossen, bei den Meisterbetrieben waren es nur fünf Prozent. Vielen Gründern ohne Meistertitel fehlten existenzielle juristische und kaufmännische Kenntnisse, die sie in der Meisterschule gelernt hätten. Das Nachsehen habe der Kunde, der bei Reklamationen vor verschlossenen Türen stehe. Zudem finde die Ausbildung im Handwerk überwiegend im zulassungspflichtigen Handwerk statt. In den ab 2004 zulassungsfreien Berufen kamen in Baden-Württemberg zwischen 1999 und 2003 knapp 30 Auszubildende auf 100 Betriebe. Heute liegt sie bei knapp 10 Auszubildenden pro 100 Betriebe, im zulassungspflichtigen Handwerk dagegen bei knapp 50.
"Viele der Gründer bleiben Soloselbstständige, die nicht ausbilden", unterstrich Tschischka. Wie man dem dualen Ausbildungssystem eine Vorbildfunktion für ganz Europa zuschreiben könne und gleichzeitig diesen Erfolg bedrohe, sei vollkommen unbegreiflich. Auch aus Sicht des europäischen Binnenmarktes sei die Meisterpflicht kein Hindernis. Es gibt schon heute genügend Möglichkeiten, wie sich ausländische Handwerker in Deutschland selbstständig machen können. Eine weitere, die Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, kam 2012 dazu.