Es ist richtig, den Arbeitnehmerpauschbetrag anzuheben und die Steuererklärungsvordrucke für die Steuerpflichtigen zu verschlanken. Genauso wichtig wäre es aber, im Unternehmensbereich zu einem deutlichen Abbau unnötiger Steuerbürokratie zu kommen. Die vorgesehene Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung für die Unternehmen ist dabei ausdrücklich zu begrüßen. Die Maßnahme müsste gemäß EU-Recht aber ohnehin zum 1.1.2013 umgesetzt werden. "Alle anderen Maßnahmen im Steuervereinfachungsgesetz betreffen die Unternehmen entweder gar nicht oder nur am Rande", kommentiert Tschischka.
"Positiv ist die Ankündigung der Bundesregierung, bis September 2011 nun auch Vorschläge für eine Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts vorzulegen. Allerdings müssen auch hier gerade die Punkte, die Mittelstand und Handwerk besonders betreffen, enthalten sein", so Tschischka. Diese sind: Die Weiterentwicklung der Instrumente der Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen, die Flexibilisierung der 7 g Ansparabschreibung sowie die rechtzeitige Entfristung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer zum 31.12.2011.