Tschischka weiter: „Sollte das Ministerium seinen Ansatz tatsächlich weiter verfolgen, sollten zumindest kleine Betriebe ausgenommen werden. Außerdem müsste der Arbeitgeber – analog zum Anspruch auf Teilzeitarbeit – betriebliche Gründe gegen eine Freistellung geltend machen können.“
In der betrieblichen Praxis im Handwerk sei es allerdings heute bereits so, dass Meister und Arbeitnehmer gemeinsam in Notfällen eine flexible Lösung finden, die beiden Seiten gerecht wird. Gerade viele Familienbetriebe des Handwerks leisteten hier – auch aus der persönlichen Nähe zu ihren Mitarbeitern – Vorbildliches: Um ihre qualifizierten Fachkräfte langfristig zu binden, gewähren sie auch in familiären Ausnahmesituationen die notwendige Unterstützung.
„Das Handwerk lehnt im Übrigen den Plan strikt ab, eine Freistellung zur Pflege aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren. Die Pflege von Angehörigen ist keine Versicherungsleistung der Gesetzlichen Krankenkasse. Das Bundesgesundheitsministerium riskiert mit solchen Plänen eine unverantwortliche Steigerung der ohnehin viel zu hohen Beiträge zur GKV“, so Tschischka wörtlich.
Die Politik müsse hier eine klare Trennungslinie zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ziehen. Diese seien konsequenterweise aus Steuermitteln zu finanzieren, so der oberste Handwerker der Region.