Förderprogramm „BW-e-Gutschein“ für Leichtfahrzeuge und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Für die Unterhalts- und Betriebskosten von neu angeschafften, vollelektrischen oder mit Brennstoffzelle ausgerüsteten Elektrofahrzeugen mit Erstzulassung der EG-Klassen L6e und L7e (E-Leichtfahrzeuge), M1 (E-Pkw) und N1 (E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) kann der „BW-e-Gutschein“ beantragt werden. „Die Fahrzeuge müssen hierbei überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt sein“, informiert Claudia Joerg. „Gleichzeitig muss eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von zwei Kilowatt pro gefördertem Fahrzeug betrieben werden.“ Pauschal steht eine Fördersumme von 1.000,- Euro pro Fahrzeug bereit.
Förderprogramm „Umweltbonus“ für Leichtfahrzeuge und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
In diesem Programm sind Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs ebenso förderfähig wie der Erwerb eines „jungen gebrauchten“ Elektrofahrzeugs. „Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein“, so Claudia Joerg. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dort ist auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge verfügbar.
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
Zusätzlich zum Umweltbonus besteht über die KfW-Bank die Möglichkeit, zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit zu nutzen. Im Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ kann neben dem Darlehen zeitlich befristet ein Klimazuschuss von aktuell bis zu drei Prozent des zugesagten Kreditbetrags beantragt werden. „Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt; bei Beantragung des Klimazuschusses beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens fünf Jahre“, informiert die Expertin der Handwerkskammer.
Klimafreundliche Nutzfahrzeuge
Auch das Bundesverkehrsministerium hat zur Erreichung der Klimaschutzziele im Straßengüterverkehr ein Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben aufgelegt. Gefördert wird die Anschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Elektroantrieb (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle). Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Nutzfahrzeug mit konventionellem Antrieb.
Landesprogramm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zur Förderung von E-Lastenrädern
„Handwerksbetriebe können sich die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können“, sagt Claudia Joerg weiter. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt sie hierbei mit bis zu 2.500 Euro je E-Lastenrad.
Förderprogramm des Bundesumweltministeriums
Für die Anschaffung von serienmäßigen, fabrikneuen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern mit einer Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm sowie unlösbar mit dem Fahrrad verbundenen Transportmöglichkeiten gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Eine Kumulierung mit dem Förderprogramm des Landes ist hierbei nicht möglich. Außerdem darf das E-Lastenrad erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids erworben werden.
Fragen rund um die Förderprogramme zur E-Mobilität beantwortet Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerksammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Telefon 0621 18002-151 oder E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de