Um die Meisterprämie zu erhalten, müssen die Antragsteller neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch ihr Meisterprüfungszeugnis einreichen. Die gesammelten Prüfungsbescheide, die für die einzelnen Teile ausgestellt werden, gelten nicht als Alternative dazu. Außerdem ist nachzuweisen, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag.
Neu ist, dass eine Prüfungsvorbereitung in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Auszahlung führen kann. Liegt der Wohn- oder Beschäftigungsort unmittelbar vor Beginn oder nach Abschluss der Vollzeitmaßnahme in Baden-Württemberg und kann ein Bezug zu Baden-Württemberg hergestellt werden, ist auch dann eine Antragstellung möglich.
Die nächste Einreichungsfrist für Anträge endet am 30. November 2023.
„Wer bis zu diesem Datum sein Meisterprüfungszeugnis erhält und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann die erforderlichen Unterlagen direkt auf der Internetseite der Handwerkskammer hochladen und die Meisterprämie beantragen“, so Alexander Dirks. Die Handwerkskammer meldet anschließend die eingegangenen Anträge dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ansprechpartnerin in allen Belangen rund um die Meisterprämie ist bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nadine Urrey, Telefon 0621 18002-141 oder E-Mail: nadine.urrey@hwk-mannheim.de. Beantragt werden kann die Meisterprämie direkt auf der Homepage unter www.hwk-mannheim.de/....