Umweltministerium, Regierungspräsidien und kommunale Landesverbände haben am 31. Oktober das weitere Vorgehen zur Einführung der Umweltzonen und den damit verbundenen Fahrverboten aufgrund der hohen Feinstaubbelastung in einzelnen Städten bekannt gegeben. Die flächendeckenden Fahrverbote gelten ab März nächsten Jahres. Von der Ausweisung einer weiteren Umweltzone in Pleidelsheim wurde zunächst abgesehen. Das Handwerk begrüßt, dass endlich Klarheit in der Feinstaubdiskussion herrscht und die Regelungen für alle Umweltzonen im Land gelten. So werden bürokratische Hürden vermieden, wenn Handwerksbetriebe von einer Umweltzone in die andere fahren. Manfred Kleinbielen, Umweltexperte bei der Handwerkskammer, erklärte, dass bei Kontakten mit Betrieben die eindeutige Bereitschaft signalisiert wurde, den notwendigen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu leisten. "Nur darf dies nicht zur Gefährdung der Existenz führen, wenn etwa Fahrten zu Kunden nicht mehr möglich sind." Deshalb habe das Handwerk Übergangs- und Ausnahmeregelungen gefordert.
Nachrüstung kommt vor Ausnahme
"Es bleibt jedoch beim Grundsatz Nachrüstung vor Ausnahme", verdeutlicht Manfred Kleinbielen den Kerngedanken der jetzt veröffentlichten Beschlüsse. Dies sei auch immer Standpunkt der Handwerkskammer gewesen. Deshalb sollten bis zum Start der Fahrverbote - dort wo es möglich ist - Rußfilter in die Fahrzeugflotte eingebaut werden. "Die Kfz-Fachbetriebe stehen bereit, die Fahrzeughalter zu den Nachrüstmöglichkeiten zu beraten." Über eine Internetdatenbank können die verfügbaren Rußfilter aller Hersteller abgefragt werden. Besitzer von Fahrzeugtypen, für die es bislang noch keine Nachrüstungsangebote gab, können sich auch bei der Kfz-Innung Region Stuttgart melden. Die Innung sammelt Nachfragen und kann mit Herstellern von Filtersätzen für bestimmte Fahrzeugtypen bereits bei einer Stückzahl ab 50 Filtern die Produktion von Einzelserien vereinbaren. Wenn dennoch bis März nächsten Jahres keine Filtersysteme für ein Fahrzeug verfügbar sind, können Handwerksbetriebe landesweit einheitliche Ausnahmeregelungen erhalten.
Fehlende Nachrüstmöglichkeit bescheinigen lassen
Grundvoraussetzung für etwaige Ausnahmen von Fahrverboten ist, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt und dies durch eine AU-Werkstatt schriftlich bestätigt wird, sollen beispielsweise Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen auch ohne Umweltplakette möglich sein. Dazu gehören nach Auffassung der Handwerkskammer der Lieferverkehr im Nahrungsmittelhandwerk sowie der Reparatur- und Notdienst im SHK-, Elektro- und Bau-/Ausbau-Handwerk. Generelle Ausnahmen sollen auch Fahrten von Spezialfahrzeugen und alle Pkw mit geregeltem Katalysator erhalten. Um darüber hinaus Härtefälle zu vermeiden, können die örtlichen Behörden bei Vorliegen der Grundvoraussetzung Ausnahmen für Fahrten zur Aufrechterhaltung von Betrieben und Baustellen erteilen, soweit Alternativen nicht vorhanden sind.
Mit der Befristung der Ausnahmeregelungen bis zum 2010 dürfte vor allem Druck auf die Filterhersteller ausgeübt werden, weitere Lösungen für die Nachrüstung von Fahrzeugen zu entwickeln. Nachdem es bereits Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von emissionsarmen Nutzfahr-zeugen unter 12 Tonnen Gesamtgewicht sowie für die Nachrüstung von Diesel-Pkw gibt, wäre es aus Sicht des Handwerks wünschenswert, die noch bestehende Lücke mit einem Förderprogramm zum nachträglichen Einbau von Partikelfiltern in Nutzfahrzeugen zu schließen.