So erhielt die Inhaberin eines Friseursalons in Arnsberg kürzlich einen Anruf. Der Mann gab sich als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus. Er wies auf die Aushangpflicht des Arbeitszeitgesetzes hin und bot das Gesetz in einem Glasrahmen für 69,95 Euro per Nachnahme an. Und er drohte damit, wenn sie es nicht bestelle, dass es dann einen Vermerk im PC gäbe und eine Kontrolle durch einen Außendienstmitarbeiter erfolgen werde. Der könne dann eine Strafe von rund 200 Euro festsetzen, wenn er das Gesetz nicht ausgehängt vorfände. Eingeschüchtert willigte die Friseurmeisterin ein.
Als der gerahmte Gesetzestext eintraf, war der Rahmen defekt. Sie wollte sich bei der Handwerkskammer beschweren und rief an. So kam die unseriöse Verkaufspraxis ans Licht, Absender war ein "Institut für Handwerk und Gewerbe".
"Mit dieser Technik soll eine Bestellung provoziert werden, was in vielen Fällen auch klappt", sagt Almut Grebe, Rechtsberaterin bei der Handwerkskammer Südwestfalen, die von einem weiteren Fall bei einem Friseurmeister aus Siegen berichtet. Dabei reiche es aus, so die Juristin, nicht nur das Arbeitszeitgesetz, sondern auch verschiedene anderen Gesetze zum Mutterschutz, zum Jugendarbeitsschutz oder zur allgemeinen Gleichbehandlung - um nur einige zu nennen - an offen zugänglicher Stelle auszulegen. Das muss kein Aushang im Rahmen sein.
Die Handwerkskammer Südwestfalen hat eine Liste mit den wichtigsten betroffenen Gesetzen im Internet veröffentlicht (siehe 1). Die entsprechenden Gesetzestexte können kostenlos von den Internetseiten des Bundesjustizministeriums heruntergeladen werden (siehe 2). Handwerksbetriebe können sich mit ihren Fragen an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Südwestfalen wenden, Telefon: 02931/ 877-112, E-Mail: almut.grebe @hwk-suedwestfalen.de.
1) www.hwk-suedwestfalen.de/...
2) www.gesetze-im-internet.de