Der Kommunalverband Großraum Hannover, Rechtsvorgänger der Region Hannover, hatte der Arena Hannover GmbH durch einen Vertrag vom 25.9.2000 Genussschein-Kapital in Höhe von 5 Mio. DM (2,56 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Die Arena GmbH hatte sich im Gegenzug verpflichtet, diese Summe ab 2005, spätestens aber Ende 2008, an die Region zurückzuzahlen. Der Genussscheinvertrag war als Starthilfe für die damalige Preussag Arena an der Expo Plaza gedacht. Eine Verzinsung war nur für den Fall von Überschüssen vorgesehen.
Die Region Hannover verfügt über ein jährliches Kündigungsrecht. Am 26.9.2006 hat die Regionsversammlung einstimmig beschlossen, von diesem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Rückzahlung des Genussscheinkapitals zum 31.12.2006 zu fordern. Dem gingen zahlreiche vergebliche Versuche der Region Hannover voraus, die ihr vertraglich zugesicherten Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu erhalten. Überdies ist die Gründung der bereits im Jahre 2000 zugesagten Betreibergesellschaft bis heute nicht absehbar.
Die Arena Hannover GmbH wurde im Vertrag verpflichtet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Betreibergesellschaft zu gründen, um das Betreiberrisiko von der Besitzgesellschaft Arena GmbH zu trennen. Damit sollte verhindert werden, dass ein mögliches negatives Ergebnis aus dem Veranstaltungsbetrieb das Genussscheinkapital aufzehrt. Dies steht bis heute aus.
Die Arena GmbH ist zur kompletten Rückzahlung der 2,56 Mio. Euro verpflichtet.