Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind im vergangenen Jahr überwiegend nur geringfügig, meist zwischen einem und drei Prozent, gestiegen. In zahlreichen Branchen sind sie gar nicht angehoben worden, so zum Beispiel in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau, im Bauhauptgewerbe, im Einzelhandel und nahezu im gesamten öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden). In den ersten Abschlüssen dieses Jahres sind zum Teil kräftigere Anhebungen vereinbart worden, in der chemischen Industrie zum Beispiel um 3,6 Prozent, in der Metallindustrie um 4,1 Prozent. Auch in der absoluten Höhe fallen die Ausbildungsvergütungen stark differenziert aus: Sie variieren von 332 Euro im privaten Verkehrsgewerbe Thüringen im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.222 Euro im Bauhauptgewerbe West im 4. Ausbildungsjahr (siehe Tabelle 2 im pdf-Anhang). Zur Finanzierung einer eigenständigen Lebensführung der Auszubildenden reichen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in vielen Branchen nicht aus.
Die Situation in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen:
Bauhauptgewerbe: Hier gibt es eine hohe Ausbildungsvergütung, die auch in Relation zur Einstiegsvergütung ein hohes Niveau erreicht: Im Westen erreicht die Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende mit 1.086 Euro im 3. Jahr immerhin 47,0 Prozent des Einstiegslohnes und die 999 Euro für kaufmännische Auszubildende 53,4 Prozent des Einstiegsgehaltes für fertig Ausgebildete. Im Osten sind es 41,9 bzw. 47,7 Prozent.
Metallindustrie: Die ebenfalls relativ hohe Ausbildungsvergütung entspricht, gemessen an der Tarifvergütung für ausgelernte Kräfte, einem mittleren Niveau. Die Ausbildungsvergütung beläuft sich in Nordwürttemberg/ Nordbaden auf 831 Euro und entspricht 43,4 bzw. 44,5 Prozent des Einstiegslohnes bzw. -gehaltes. In Sachsen sind es mit 785 Euro 40,9 bzw. 41,8 Prozent.
Versicherungsgewerbe: Hier liegen die Verhältnisse ähnlich. Die bundes-weit einheitliche Ausbildungsvergütung von 889 Euro erreicht 42,5 Prozent des Einstiegsgehaltes.
Chemische Industrie: Hier fällt die Ausbildungsvergütung durchaus hoch aus, aber mit Blick auf die hohe anschließende Einstiegsvergütung ist das Niveau relativ niedrig. In Nordrhein beträgt die Ausbildungsvergütung im 3. Jahr 839 Euro, dies entspricht 36,8 Prozent des Einstiegsentgelts. Im Osten ergeben 715 Euro 34 Prozent.
Öffentlicher Dienst: Die Höhe der Ausbildungsvergütung liegt im Westen bei 711 Euro, im Osten bei 658/679 und damit im Mittelfeld. Bezogen auf die Einstiegsvergütung entspricht dies 42,1 Prozent.
Kfz-Gewerbe: In dieser Branche ist die Ausbildungsvergütung niedrig und dies auch in Relation zur Einstiegsvergütung nach Abschluss der Ausbildung: Im 3. Jahr beträgt die Ausbildungsvergütung in Nordrhein-Westfalen lediglich 544 Euro, das entspricht auch nur 30,8 Prozent des Einstiegslohnes, in Thüringen machen 510 Euro nur 28,8 Prozent aus.