Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, welche die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie überschreiten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben.
HanseMerkur-Vorstand Eberhard Sautter, Mitglied in der Basistarifkommission, erklärte zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe: "Mit der Gesundheitsreform bricht der Gesetzgeber für die private Krankenversicherung mit dem Prinzip Pacta sunt servanda. Allein über den Basistarif, der nichts anderes darstellt als eine Sozialversicherung in privatrechtlicher Hülle, werden unseren Versicherten erhebliche Leistungen zur Quersubventionierung aufgebürdet. Dies ist ein massiver Eingriff des Staates in bestehende Versicherungsverträge und damit in die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte. Dagegen setzen wir uns zur Wehr".
Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des GKV-WSG, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden.