Grundsätzlich werden durch die gesetzlichen Krankenlassen nur jene Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären. Das gilt auch für Geschäftsreisen. In der Praxis bedeutet das: ein durchschnittlicher Beinbruch in Deutschland beläuft sich kostenseitig auf rund 2.000 Euro, in Amerika auf ca. 7.000 Euro. Die Differenz trägt gemäß deutschem Sozialgesetz bei Geschäftsreisen der Arbeitgeber. In diesem Fall also 5.000 Euro. Ein möglicher Rücktransport ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Was sollte ein Arbeitgeber also tun, wozu ist er verpflichtet?
"Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht.Und aus dieser heraus ist er verpflichtet, nicht nur über die jeweiligen Länderrisiken, wie beispielsweise Malaria, zu informieren, sondern auch für die nötige Sicherheit bei Geschäftsreisen zu sorgen.Dazu gehört eben auch, für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls vorzusorgen", erläutert Marc Fritzen, Bereichsdirektor Vertrieb bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG. "Der richtige Reiseschutz ist von Land und Region abhängig. Doch eine Auslandsreise- Krankenversicherung ist immer unumgänglich". Vor dem Firmen- Abschluss eines Versicherungspaketes empfiehlt Experte Fritzen jedoch eine genaue Angebotsprüfung, da hier eine Kosten- und Risiko- Falle lauert: "Unternehmensseitig sollte genau geprüft werden, welcher Versicherungsschutz richtig und wichtig, was überflüssig ist und wie viel gereist wird. Das ist oft schwer zu fassen, und darum beruhen die meisten Verträge in diesem Bereich auf Schätzungen. Wird zu großzügig geschätzt, zahlt der Unternehmer zuviel. Sind die Reisetage zu niedrig veranschlagt, kann es passieren, dass die Versicherung letztendlich im Schadensfall nicht greift, da die Reisetage mit Versicherungsschutz schon 'verbraucht' wurden", weiß der Versicherungsspezialist aus seiner langjährigen Praxis zu berichten. Und das kann teuer werden. Die HanseMerkur Reiseversicherung geht darum einen anderen Weg: Mit dem neuen Produktkonzept Hanse-Global kann durch tagesgenaue Abrechnung ein kostensenkender, umfassender und passgenauer Versicherungsschutz für Unternehmen angeboten werden.Interessant ist zudem, dass der Schutz auch für ausländische Tochterfirmen abgeschlossen werden kann.
Durch das neuartige Abschlusstool mit Datenaustausch zwischen der HanseMerkur und dem versicherten Unternehmen, ist es im Gegensatz zum branchenüblichen Verfahren der Schätzkalkulation jetzt möglich, taggenaue Prämien nach de facto abgewickelten Reisen zu erheben", erläutert Fritzen das in Deutschland einmalige Verfahren. Neben einer Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Selbstbehalt können optional ein Zusatzbaustein Zahnersatz sowie eine Notfall-, Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reise-Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Im "Premium"-Schutz sind zudem psychotherapeutische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Auslandsimpfungen nach WHO-Empfehlungen eingeschlossen. Er eignet sich damit im Besonderen für langfristige Auslandsaufenthalte.
Globalisierung bedeutet eben auch, der Verantwortung seiner Mitarbeiter gegenüber gerecht zu werden. Und das nicht nur, weil § 17 des Sozialgesetzbuches V es vorschreibt. Unternehmertum bedeutet aber auch, kosteneffizient zu handeln, und hier hilft die HanseMerkur mit optimalen und kostengünstigen Lösungen. Weitere Informationen unter www.hmrv.de.