Da gab es beispielsweise den Fall eines Mieters, der Nacht für Nacht seinem Vermieter ein Taxi bestellte. Die ahnungslosen Taxifahrer klingelten ihren vermeintlichen Fahrgast häufig zur Unzeit aus dem Bett, was den Vermieter regelmäßig um seinen Schlaf brachte. Der Streit eskalierte, als anstelle des Taxifahrers ein Bestatter vor der Tür stand, um den angeblich verstorbenen Vermieter abzuholen.
Der nächste Fall ereignete sich in Berlin: Ein Mieter hielt ein Schwein in seiner Wohnung. Vergeblich versuchte der Vermieter den vierbeinigen Untermieter aus der Wohnung zu klagen. "Schnitzel", wie der Mieter seinen borstigen Mitbewohner liebevoll nannte, durfte trotz Klage bleiben (AG Berlin-Köpenick, Urteil v. 13.07.2000, 17 C 88/00, GE 2000, S. 1187).
Mit Blumentöpfen, Lampen und anderen Deko-Gegenständen verschönerte eine Mieterin aus Münster das gesamte Haus samt Treppenhaus und Vorgarten. Eine alte, türkisfarbene Nähmaschine im Vorgarten brachte für den Vermieter das Fass dann zum Überlaufen: Mit einer Unterlassungsklage stoppte er die Deko-Wut seiner Mieterin (AG Münster, Urteil v. 31.07.2008, 38 C 1858/08, WM 2008, S. 664).
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