Beispiel Körperschafts- und Gewerbesteuer: Dank der Steinbrück-Reformen sinkt die Gesamtbelastung deutlich, von durchschnittlich knapp 39 Prozent auf rund 30 Prozent. Und auch von einer verbesserten Ansparabschreibung können viele Unternehmen profitieren: Ab dem kommenden Jahr lassen sich für künftige Investitionen bis zu 235.000 Euro steuermindernd zurückstellen. Ebenso gibt es bei der Gewerbesteuer Vorteile: Personengesellschaften werden in der Lage sein, ihre Gewerbe-steuerzahlung mehr als bisher auf die Einkommensteuerschuld anrechnen zu lassen. Im Gegenzug kann die Gewerbesteuer nicht mehr von der eigenen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Wer bislang rechtliche Nischen ausnutzte, um seine Zahlungen zu mindern, bekommt mit dem Beginn der Steinbrück-Reform jedoch Probleme, wie am Beispiel „Zinsschranke“ ersichtlich: Konnten größere Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen ihre Steuern in Niedrigsteuerländer verschieben, wird diese Möglichkeit nun eingeschränkt. Mit der Unternehmenssteuerreform wird eine Zinsschranke eingeführt. Das Unternehmen kann also grundsätzlich die Schuldzinsen in Höhe seiner Zinserträge abziehen. Darüber hinaus sind die Schuldzinsen nur bis zur Höhe von 30 Prozent des um die Zinsaufwendungen und um die Abschreibungen erhöhten sowie um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns abzugsfähig. Allerdings räumt die Reform den Unternehmen einen Freibetrag von einer Million Euro ein.
Für kleine Unternehmen besonders schmerzhaft ist der Wegfall der degressiven Abschreibung. Am besten man zieht ohnehin geplante Investitionen in Fuhrpark, Maschinen oder andere höherwertige Güter noch in den Zeitraum 2007 vor. Interessant ist diese Abschreibungsvariante, weil der Anteil der Absetzung in den ersten Jahren deutlich höher ausfällt als bei der linearen Abschreibung, bei der die Abnutzung gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilt wurde.
Außerdem sinkt die Grenze für die Sofortabschreibung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von bisher 410 Euro auf 150 Euro. Tipp: Diese Verschlechterung können Unternehmen teilweise kompensieren, indem die neue Möglichkeit nutzen, Abschreibungspools für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro zu bilden.
Diese Beispiele zeigen, dass nur bestens informierte Unternehmen von der Steuerreform ausreichend profitieren können. Das dafür notwendige Fachwissen schöpfen sie - immer aktuell, fundiert und branchenspezifisch - aus „Haufe Rechnungswesen Office Professional online“. Ob Rechnungslegung, betriebliche Steuern, Finanzierung oder Controlling – hier finden Unternehmer genau das für Ihren Bereich relevante Praxis-Know-how. Durch die direkte Verlinkung können sie sich je nach Bedarf einen schnellen Überblick über ein Thema verschaffen oder vertiefend in die Fachbeiträge einsteigen.
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Ebenso erfährt der Anwender, wie er im Rahmen der Unternehmens-steuerreform mit besonders komplexen neuen Regelungen, z.B. mit den geänderten Bestimmungen zum so genannten Mantelkauf, den wesentlich eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten der Wertpapierleihe oder der Thesaurierungsbegünstigung, umzugehen hat. Kurz: mit Haufe Rechnungswesen Office Professional online bekommt er das notwendige Praxiswissen und die passenden Instrumente für den perfekten Umgang mit der Unternehmenssteuerreform.
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