Wie das Personalmagazin aus der Haufe Mediengruppe nun aber aufdeckt, wird ausgerechnet den Beziehern von Kurzarbeitergeld der entscheidende Vorteil aus dem Konjunkturpaket II vorenthalten. Denn die darin zugunsten der Arbeitnehmer rückwirkend vorgenommenen Änderungen des Einkommensteuertarifes werden in den Nettoentgelttabellen, die der Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde liegen, nicht berücksichtigt. Folge: Das Kurzarbeitergeld fällt damit für den einzelnen Kurzarbeiter geringer aus, als dies der Fall wäre, wenn der nach dem Konjunkturpaket II jetzt gültige Einkommensteuertarif bei der Berechnung herangezogen würde.
Auf Nachfrage des Personalmagazins erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), für 2009 weiterhin an der am 18. Dezember 2008 erlassenen Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld festhalten zu wollen. Erst ab 2010, so das BMAS, sollen die mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgenommenen Steuersenkungen durch das Konjunkturpaket zwei in die Ermittlung der pauschalierten Nettoentgelte einfließen.
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