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Neue Änderungsvorschläge – verzögertes Gesetzgebungsverfahren

(lifePR) (Freiburg, )
Bereits Ende 2006 hat die Bundesregierung erste Vorschläge zur steuerlichen Förderung des Ehrenamtes vorgelegt. Im Februar 2007 erfolgte ein Kabinettsbeschluss, dann die Einbringung des Entwurfs des „Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ in den Bundestag. Dies geschah mit dem erklärten Ziel, dass die Steuervergünstigungen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten sollten. Auch in der Vereinspraxis rechnete man damit, dass spätestens Anfang Juli 2007 das parlamentarische Verfahren mit der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause seinen Abschluss findet.

Für alle überraschend legt nun die Unionsfraktion mit teilweise völlig neuen Änderungsvorschlägen nach. So wird zum Beispiel gefordert, dass die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro pro Jahr auf 2.004 Euro pro Jahr gekürzt wird (geltendes Recht: 1.848 Euro pro Jahr). Außerdem soll der angestrebte, neue Steuerabzugsbetrag für die unentgeltliche Betreuung von alten, kranken oder behinderten Menschen mit 300 Euro jährlich gestrichen werden. Ehrenamtliche Vereinsvorstände sollen als Alternative offenbar einen neuen Steuerfreibetrag in Höhe von 400 Euro als steuerfreie Aufwandspauschale ohne Einzelnachweis erhalten. Beim Spendenrecht sollen zusätzlich die so genannten Kleinspenden auf 200 Euro ohne Spendenbescheinigung erhöht werden (bisher: 100 Euro). Beim Stiftungsrecht plant man deutlich zuzulegen: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Stiftungen soll von bisher 307.000 Euro auf 1 Million Euro (bisheriger Vorschlag: 750.000 Euro) erhöht werden.

Zudem ist mit weiteren Einzelvorschlägen zu rechnen. Dies bedeutet, dass verlässliche Aussagen, worauf sich die Bundesregierung nun endgültig verständigt, wohl erst nach der Bundesratssitzung am 21. September 2007 gemacht werden können.

Dazu der Vereinsexperte Professor Gerhard Geckle, Rechtsanwalt, Freiburg:
„Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft die Vereine in ihrer Haushaltsplanung, denn immer noch gibt es keine verlässlichen Aussagen, was eigentlich für das laufende Vereinsjahr 2007 gelten soll. Was darf ich konkret an Übungsleiter zahlen oder nicht? Warum kürzt man ausgerechnet bei diesen aktiven Vereinshelfern? Begrüßenswert ist sicherlich der Neuvorschlag, dass nun jeder ehrenamtliche Vereinsvorstand einen persönlichen Steuerfreibetrag erhält. Die Gemeinnützigkeitsreform bleibt spannend. Es bleibt zu hoffen, dass nicht auf parlamentarischer Ebene die ehrgeizigen Ziele der Reform verwässert werden.“
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