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Was Erben und Beschenkte jetzt beachten müssen

(lifePR) (Freiburg, )
Seit vorgestern gibt es den neuen Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts. Überraschungen bietet er keine, da bereits vor kurzem die Koch/Steinbrücksche Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Eckpunkte für die Reform bekannt gegeben hatte.

Besondere Brisanz steckt aber im Reform-Zeitplan: Der Referentenentwurf soll Anfang Dezember von der Bundesregierung beschlossen und dann in die Parlamente eingebracht werden. Es soll allerdings noch umstritten sein, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zeitgleich ein gleich lautendes Gesetz im Bundestag einbringen. Der Hintergrund dieses "Tricks": Nur dann könnte die Reform noch am 1. April 2008 in Kraft treten. Alle Anzeichen deuten derzeit aber auf einen späteren Termin hin.

Was bisher nur zu befürchten war, ist nun quasi amtlich: Nur Erben, nicht Beschenkte, sollen wählen dürfen zwischen dem alten und dem neuen Recht für die Erbfälle, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem Inkrafttreten der Reform eingetreten sind.

Die Konsequenzen daraus für Erben und Beschenkte und weitere Hintergrundinformationen finden Interessierte unter http://www.haufe.de
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