Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Form der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft, dies jedoch im Wesentlichen mit der unterschiedlichen Bewertung der Vermögensgegenstände begründet. Eine höhere Belastung des Immobilienvermögens wurde aber nicht eingefordert. Vielmehr sahen die höchsten Richter die Möglichkeit, Vermögensgegenstände zu entlasten, wenn besondere Gründe dafür sprechen.
Und solche Gründe liegen bei Immobilienvermögen vor. Immobilien sind produktives Vermögen. Jedes Jahr investieren private Eigentümer Milliardenbeträge in ihre Häuser, um sie auch weiterhin vermieten zu können. Diese Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen führen zu einem erheblichen Investitionsschub gerade für die heimische Wirtschaft und sichern und schaffen dadurch Arbeitsplätze im Inland. Daher dürfen Immobilieneigentümer nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen, denen gerade erhebliche Steuererleichterungen im Falle der Unternehmensnachfolge gewährt worden sind.
„Erben dürfen nicht durch die anfallende Steuer genötigt werden, ihre Immobilien zu verkaufen“, so Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, dem Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer. Doch genau diesen Weg müssten Immobilienerben gehen, wenn sie die Erbschaftsteuer nicht bezahlen können. Und solche Situationen dürften in Zukunft häufiger auftreten, wenn nicht gleichzeitig mit einer Neuregelung der Bewertung der Vermögensgegenstände erhebliche Steuererleichterungen für Erben von Immobilienvermögen beschlossen werden. Denn werden Immobilien mit dem Verkehrswert in die Besteuerung einbezogen, ergibt sich automatisch eine höhere Erbschaftsteuerschuld. Lediglich durch eine Änderung der Steuersätze, Abschläge, höhere Freibeträge oder andere Entlastungsregelungen für Immobilienvermögen könnte eine solche Mehrbelastung vermieden werden.
Die Politik ist nun gefordert, Position zu beziehen. „Denn von jeher gelten Immobilien als Schutz vor den Unwägbarkeiten des täglichen Lebens. Sie dienen als Alterssicherung der Immobilieneigentümer, werden aus Gründen der familiären Solidarität an die jüngeren Generationen weitergegeben. Zugleich tragen sie zur Wohnraumversorgung der Bevölkerung bei. Diese gewachsenen Aufgaben durch eine höhere Erbschaftsteuerbelastung zu gefährden, ist unverantwortlich“, betonte RA Rudolf Stürzer, Aufsichtsratsvorsitzender von Haus & Grund Bayern. Daher muss der Gesetzgeber seinen Spielraum nutzen und dafür sorgen, dass die Erbschaftsteuer nicht den Bestand des privaten Immobilieneigentums gefährdet.