„Mit dieser Entscheidung ermöglicht der Bundesgerichtshof dem Vermieter, die Betriebskostenabrechnung zu entschlacken und damit für den Mieter verständlicher zu machen“, begrüßt Kai Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund, die Entscheidung des BGH. Wichtig sei jedoch, dass zusammen mit den vorgelegten Rechnungen eine im Übrigen ordnungsgemäße Abrechnung der Betriebskosten erfolge.
BGH erleichtert Betriebskostenabrechnung
Vorlage von Einzelabrechnungen durch den Vermieter ausreichend
„Mit dieser Entscheidung ermöglicht der Bundesgerichtshof dem Vermieter, die Betriebskostenabrechnung zu entschlacken und damit für den Mieter verständlicher zu machen“, begrüßt Kai Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund, die Entscheidung des BGH. Wichtig sei jedoch, dass zusammen mit den vorgelegten Rechnungen eine im Übrigen ordnungsgemäße Abrechnung der Betriebskosten erfolge.