Die Entscheidung des Vermieters, seine Immobilie umfassend energetisch zu sanieren und damit die Betriebskosten für die Mieter zu senken, werde durch die rechtlichen Rahmenbedingungen erschwert. Der Vermieter könne die jährliche Miete um maximal elf Prozent der Modernisierungskosten erhöhen. Aber dieses Vorhaben scheitere in der Praxis häufig schon an den gesetzlichen und von der Rechtsprechung festgelegten formalen Anforderungen an die Modernisierungsmieterhöhungen. So müsse der Vermieter zuvor durch aufwendige und komplizierte Berechnungen die theoretische Energieeinsparung darlegen. „Im Zweifel trägt der Vermieter die Kosten, den Nutzen hat der Mieter“, kritisiert Kornemann. Das bremse die Investitionsbereitschaft der Vermieter.
Dabei könnte sich die Mieterhöhung nach einer energetischen Modernisierung für beide Seiten auszahlen. Die Einsparungen durch einen geringeren Energieverbrauch sind oft größer als die investitionsabhängige Erhöhung der Kaltmiete. „Damit gäbe es eine Win-Win-Situation für Ver-mieter und Mieter. Und dem Klimaschutz ist auch noch gedient“, unterstreicht der Haus & Grund-Präsident.