Die privaten Eigentümer stellten mit rund 80 Prozent des Bestandes die größte Gruppe der Anbieter auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland dar. „Wenn man diese Gruppe, die sich nachhaltig für die Belange der Umwelt einsetzt, zum Klimaschutz verpflichten will, muss es selbstverständlich sein, mit diesen Akteuren auch über die Rahmenbedingungen der Umsetzung zu sprechen“, so der Haus & Grund-Präsident. Nur dann könnten bestehende Hindernisse ausgeräumt werden.
So bremse das derzeitige Mietrecht Energie einsparende Investitionen im Wohnungsbestand. Denn die theoretische Möglichkeit, den Mieter die Modernisierungsmieterhöhung an den Investitionskosten zu beteiligen, scheitere in der Praxis häufig an den gesetzlichen und von der Rechtsprechung festgelegten Anforderungen. Außerdem könnten nach ständiger Rechtsprechung nur solche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, die auch im Mietvertrag vereinbart seien. Sei zum Beispiel der spätere Einbau einer Solaranlage nicht im Mietvertrag dokumentiert, könne der Vermieter die Kosten für deren Betrieb nicht umlegen, wenn der Mieter nicht zustimme. „Im Zweifel trägt der Vermieter die Kosten, den Nutzen hat der Mieter“, unterstreicht Kornemann. Alle Beteiligten müssten endlich an einen Tisch zusammenkommen.