"Diese einseitige Haltung ist fahrlässig. Ohne einen Abbau der mietrechtrechtlichen Hemmnisse wird es in Deutschland keinen flächendeckenden Klimaschutz im Gebäudebereich geben können", unterstrich der Haus & Grund-Präsident. Zwar existiere die theoretische Möglichkeit, den Mieter über die Modernisie-rungsmieterhöhung an den Investitionskosten zu beteiligen. In der Praxis scheitere dies aber häufig an den gesetzlichen und von der Rechtsprechung festgelegten Anforderungen. Außerdem könnten nach der Rechtsprechung nur solche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, die auch im Mietvertrag vereinbart seien. Sei zum Beispiel der spätere Einbau einer Solaranlage nicht im Mietvertrag dokumentiert, könne der Vermieter die Kosten für deren Betrieb nicht umlegen, wenn der Mieter nicht zustimme. An diesem Verfahren will die Bundesregierung genauso festhalten wie an dem Recht des Mieters, die Miete während der Sanierungsarbeiten um bis zu 100 Prozent zu mindern.
"Das derzeitige Mietrecht verhindert den Klimaschutz. Das muss die Bundesregierung endlich erkennen, um das enorme Potenzial energetischer Sanierungen im Gebäudebereich auszuschöpfen", so Kornemann.