Nach der Devise „eine Hand wäscht die andere“ habe die SPD ihre Zustimmung zur Reform der Unternehmensteuer davon abhängig gemacht, dass sich CDU/CSU zum Erhalt der Erbschaftsteuer bekenne. „Neu ist jetzt, dass sich die Union nun auch mit einer höheren Belastung der privaten Immobilien-Eigentümer anfreunden kann“, so Kornemann.
Er erinnerte an die Abschaffung der Vermögensteuer 1996. Bereits damals seien die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer durch eine höhere Grunderwerbsteuer und Erbschafts-teuer zur Kompensation der Mindereinnahmen herangezogen worden. Jetzt sollen Steuerausfälle von rund 450 Millionen Euro jährlich, die durch die Erleichterung der Unternehmensübergängen verursacht werden, wieder durch eine höhere Erbschaftsteuer von privaten Immobilienerben bezahlt werden. „Die privaten Eigentümer sind nicht länger der ´Büttel´ der Nation“, kündigte Kornemann den Widerstand seines Verbandes an.
Die privaten Grundeigentümer leisteten den größten und wichtigsten Beitrag für die Wohnraumversorgung. Die Investitionen in Sanierung und Modernisierung in Höhe von rund 75 Milliarden Euro jährlich sicherten bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Zukünftig seien weitere gewaltige Investitionen zur Energieeinsparung notwendig. „Die Erbschaftsteuer beeinflusst die privaten Investitionen schon jetzt negativ und schränkt die Wettbewerbsfähigkeit der privaten Eigentümer ein. Denn die institutionelle Wohnungswirtschaft unterliegt keiner Erbschaftsteuer“, unterstrich der Haus & Grund-Präsident.