Die BestAger Finanzierung für Menschen ab 60 Jahren – ohne maximale Altersbeschränkung – bietet eine zinsgünstige, und sofern gewünscht, tilgungsfreie Finanzierung. „Das heißt, der Immobilieneigentümer kann entscheiden, ob er das Darlehen zurückzahlt, oder ob das seine Erben tun“ erläutert Finanzierungsberater Heiko Georg. Es gibt zudem ein kostenfreies Rückzahlungsrecht bei Tod eines Darlehensnehmers.
Verwendung
„Die Kunden können das Kapital zum Beispiel für die Finanzierung einer Pflegevorsorge, einer Zusatzrente oder für Umbau und Modernisierung verwenden“ sagt Finanzierungsberater Heiko Georg. Eine Zweckbindung besteht nicht. Lange Zinsbindungszeiten von zum Beispiel 20, 25 und 30 Jahren bieten Zins- und Planungssicherheit.
Voraussetzungen
„Die maximale Beleihungshöhe bei der BestAger Finanzierung beträgt 40% des Marktwertes der Immobilie. Bei einem Ehepaar ist es ausreichend, wenn einer der Partner 60 Jahre oder älter ist, um diese Finanzierung zu erhalten“ erklärt Finanzierungsberater Heiko Georg. Wichtig ist, dass das Haus oder die Wohnung selbstgenutzt wird und lastenfrei ist. Zudem muss die monatliche Rate für die Finanzierung aus dem eigenen Einkommen, wie bspw. den Renteneinkünften, gezahlt werden können.