„Wer keinen Zusatzbeitrag möchte, muss seine Kasse spätestens bis zum erstmaligen Beitragseinzug schriftlich gekündigt haben“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Betriebskrankenkasse (BKK) Dr. Oetker, Klemens Kläsener. „Missverständliche Formulierungen der Kündigungsmodalitäten erwecken zum Teil den Eindruck, dass das Sonderkündigungsrecht zwei Monate gilt. Das ist jedoch ein Trugschluss! Führt eine Kasse beispielsweise zum 1. Februar einen Zusatzbeitrag ein und legt die Beitragsfälligkeit auf den 15. März fest, bleibt für die Sonderkündigung nur eine Zeitspanne von sechs Wochen. Wer länger als 18 Monate bei derselben Kasse versichert sind, kann diese zwar regulär auch später noch kündigen, zahlt jedoch für die verbleibenden Monate den Zusatzbeitrag.“
Die BKK Dr. Oetker erhebt 2010 keinen Zusatzbeitrag. Bei Fragen zu Kündigungsfristen oder Krankenkassenwechsel berät die BKK Dr. Oetker unter der Telefonnummer 0521 92395-4100 oder per E-Mail: info@bkk-oetker.de. Hilfreiche Informationen zum Thema Zusatzbeiträge bietet zudem die BKK Internetseite unter www.bkk-oetker.de.