Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet, die der Problemlage der Kliniken deutlich stärker Rechnung getragen hätten. Zuletzt allerdings hatte Bundesgesundheitsminister Bahr gedroht, das Gesetz zurückzuziehen, sollte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit wäre auch die Soforthilfe für Krankenhäuser gestrichen worden. So ist das Gesetz, das in wesentlichen Teilen zum 1. August 2012 in Kraft tritt, vom Bundesrat soeben gebilligt worden, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Krankenhäuser leiden seit Jahren unter einer Finanzierungslücke, herrührend aus der gesetzlichen Begrenzung ihrer Einnahmen: Während die Ausgaben aufgrund der Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen, insbesondere für den Bezug von Medizinprodukten und Energie sowie für Personalkostensteigerungen in Folge von Tarifabschlüssen unvermeidbar um etwa 4 Prozent steigen, sind die Einnahmesteigerungen bei der Vergütung ihrer Behandlungsleistungen 2012 auf 1,48 Prozent beschränkt.
Bereits im Frühjahr hatte die HKG im Zuge ihrer Kampagne "Für Faire Finanzierung 2012" auf diesen Missstand hingewiesen. In einem Appell an Gesundheitsminister Bahr, bestärkt durch die Unterschriften von gut 20.000 Patienten und Bürgern, hatte die HKG eine umfassende, stabile und verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser gefordert und dafür breite Unterstützung aus der hessischen Landes- und Kommunalpolitik erhalten.