Bereits seit Monaten findet eine durch den GKV-Spitzenverband initiierte Kampagne gegen die Krankenhäuser ihren Niederschlag in den Medien, mit der den Krankenhäusern Falschabrechnungen zu Lasten der Solidargemeinschaft vorgeworfen werden. Unter Berufung auf Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) werden den Kliniken Milliardenbeträge unterstellt, die angeblich zu viel abgerechnet werden.
Solchen Behauptungen fehlen die Fakten, vielmehr sind sie das Ergebnis irreführender Schlussfolgerungen aus unzulässigen Hochrechnungen. Die Studie der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO verdeutlicht nun, dass
- 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen unbeanstandet sind,
- bei nachträglichen Beanstandungen nicht um die Behandlungsrechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gerungen wird,
- die Krankenhäuser jährlich 700 Mio. Euro Prüfungskosten aufzubringen haben,
- Kliniken bei Rechnungsstreitigkeiten nachgeben, um z.T. jahrelange Gerichtsverfahren bis zum Rechnungsausgleich zu vermeiden,
- die Prüfungsbürokratie Personal der Kliniken bindet, das zur Patientenversorgung besser eingesetzt wäre.
Das nun vorliegende Gutachten zeigt, dass der überwiegende Teil der Prüfungen des MDK sich überhaupt nicht auf die sachlichfachliche Abrechnungsprüfung bezieht, sondern nachträglich die von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung erbrachten medizinischen Leistungen in Frage stellt. "Schlimm ist, dass dabei oft viele Wochen später von einem MDK-Prüfer anonym am Schreibtisch entschieden wird, ob und in welchem Umfang eine medizinische Leistung notwendig gewesen ist. Maßgebend für die stationäre Behandlung ist jedoch der Patient und die Verantwortung des Krankenhausarztes für ihn und nicht das Ziel der Kassen, am Patienten sparen zu wollen", erklärte der HKG-Geschäftsführer in einer aktuellen Mitteilung an die Presse.