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Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Prof. Reinhard Wabnitz neuer Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG)

Konstituierende Sitzung des neuen Vorstands des Dachverbands der Krankenhäuser in Hessen am 19. Januar 2016

(lifePR) (Eschborn, )
Neuer Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) ist Prof. Dr. Dr. Reinhard Wabnitz. Der auf der Mitgliederversammlung am 11. Novem-ber 2015 für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählte Vor-stand der Hessischen Krankenhausgesellschaft ist am 19. Janu-ar 2016 in Eschborn zu seiner konstituierenden Sitzung zusam-mengetreten und hat aus seinen Reihen den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Dachverbandes der Krankenhäuser in Hes-sen für die Amtsperiode 2016 bis 2019 gewählt.

Der am 18. Januar 1952 geborene Jurist und Sozialwissenschaft-ler Reinhard Wabnitz ist Professor für Rechtswissenschaft am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain und Be-auftragter für das Krankenhauswesen beim Vorstand der Diako-nie Hessen. Als Vertreter der evangelischen Krankenhäuser in Hessen gehört er dem Vorstand der HKG bereits seit 2000 als Mitglied an. In der Amtsperiode 2004 – 2007 war er Vizepräsi-dent des Verbandes. Im Amt des Präsidenten und Vorsitzenden des Vorstands löst Prof. Wabnitz Dieter Bartsch ab, der in der vorausgegangenen Amtsperiode von 2012 – 2015 Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft war und aus beruflichen Gründen nicht mehr für dieses Amt kandidierte.

In einem kurzen Statement anlässlich seiner Wahl am 19. Januar 2016 legte der neue HKG-Präsident programmatisch die künfti-gen Schwerpunkte der Arbeit der Hessischen Krankenhausge-sellschaft dar.

Zum neuen Vizepräsidenten der Hessischen Krankenhausgesell-schaft wurde Dieter Bartsch gewählt. Dieter Bartsch, der im Hauptamt Geschäftsführer der Main-Kinzig-Kliniken gGmbH ist, hatte sich entschieden, nicht mehr für das Präsidentenamt zu kandidieren, da an den Main-Kinzig-Kliniken in den kommen-den Jahren mehrere Großprojekte anstehen, die sein volles En-gagement erfordern. Gleichwohl hat er sich im Interesse der Kontinuität der Verbandspolitik für das Amt des Vizepräsiden-ten zur Verfügung gestellt. Bartsch gehört als Vertreter der Kreiskrankenhäuser in Hessen dem Vorstand der HKG bereits seit 2004 als Mitglied an, war vom 6. September 2010 bis zum 31. Dezember 2011 Vizepräsident und in der Amtsperiode 2012 – 2105 Präsident des Verbandes. Ebenso wie Wabnitz wurde Bartsch von den Mitgliedern des Vorstands einstimmig gewählt.

Die Konstellation an der Spitze des Verbandes der Krankenhäu-ser in Hessen versteht sich als Signal für die Fortführung der Verbandspolitik der vergangenen Jahre auch in der Zukunft. Diese ist durch den Einsatz für die Weiterentwicklung der Qua-lität und Sicherheit der medizinischen und pflegerischen Ver-sorgung sowie eine dafür notwendige Finanzierung der Kran-kenhäuser geprägt, wobei ein fairer Dialog auf gleicher Augen-höhe mit allen anderen Akteuren des Gesundheitswesens ein-schließlich der Politik angestrebt wird.

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Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Der Verband
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspoliti-schen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

Der Vorstand
Der Hessischen Krankenhausgesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der gemäß Verbandssatzung aus 20 Personen besteht, die die Krankenhausträger-gruppen in Hessen repräsentieren und von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren gewählt werden. Der Vorstand für die Amtsperio-de 2016 - 2019 wurde auf der Mitgliederversammlung am 11. November 2015 gewählt.

Vorsitzender des Vorstands ist der Präsident, stellvertretender Vorsitzender der Vizepräsident, die den Verband nach außen vertreten. Die Vorstandsmitglieder der HKG einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten nehmen diese Funktionen im Ehrenamt wahr und sind hauptberuflich in anderen Organisatio-nen des Gesundheitswesens tätig.

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