Die Aktivitäten der GIT im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften hätten sich bewährt und die zuverlässige Umsetzung der einzelnen Innovationen gewährleistet. Es sei daher nur konsequent, die Aktivitäten der GIT auf die Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit) zu erweitern.
Hierzu soll die GIT ab dem 1.1.2008 an drei Standorten für alle Geschäftsbereiche der hessischen Justiz IT-Leistungen erbringen:
-im Raum Frankfurt mit Bad Vilbel für die Ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften,
-in Nordhessen mit Kassel für die Fachgerichte und
-in Südhessen mit Weiterstadt für den Justizvollzug.
Zentrale wird die GIT in Bad Vilbel sein.
Als eines der neuen Projekte der GIT benannte der Minister die Einrichtung eines landesweiten zentralen Schuldnerverzeichnisses, das noch für dieses Jahr geplant sei. Der Vorteil bestehe darin, dass die Gerichtsvollzieher, die Gerichte und Behörden und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen könnten, künftig landesweit Auskünfte erhalten würden, während derzeit nur Auskünfte über den jeweiligen Gerichtsbezirk erteilt werden könnten. Gerichtsvollzieher könnten über ihren häuslichen Arbeitsplatz online auf die Daten zugreifen.
Außerdem habe die hessische Justiz den elektronischen Zugang zu inzwischen 30 Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Auch die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld nehme Online-Mahnanträge entgegen. Die flächendeckende Einführung von elektronischen Briefkästen für den Posteingang bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften werde noch Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Seit dem 1.1.2007 sind die Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und weitere Dokumente elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Auch hierfür steht der bei den registerführenden Amtsgerichten eingerichtete elektronische Gerichtsbriefkasten zur Verfügung. In den ersten Monaten des Jahres konnten monatlich jeweils fünf- bis sechstausend elektronische Eingänge entgegengenommen werden.
Die hessische Justiz verfügt aktuell über 17 mobile Videokonferenzsysteme, die bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, sämtlichen Landgerichten sowie bei den Justizvollzugsanstalten in Butzbach, Darmstadt, Frankfurt am Main III, Kassel I, Schwalmstadt und Weiterstadt zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Videokonferenztechnik soll im Sinne einer kundenorientierten Justiz noch verstärkt werden. Der geringere zeitliche Aufwand für alle Beteiligten und das Gericht erleichtert die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen und trägt damit zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit nicht zuletzt bei der Anwaltschaft, aber auch bei Sachverständigen oder Vertretern öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Behörden bei.