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Hessisches Ministerium der Justiz

Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen jungen Straftätern

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht im Bundeskabinett beschlossen / Gesetzesentwurf nicht weitreichend genug

(lifePR) (Wiesbaden, )
„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts ist zu begrüßen. Allerdings greift der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Entwurf zu kurz“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, in Fällen schwerster Verbrechen auch bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung zu ermöglichen, wenn die Tat mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefährdung des Opfers verbunden war und wegen ihr eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde.

„Die Bundesjustizministerin musste endlich einsehen, dass auch junge Straftäter trotz Verbüßung einer mehrjährigen Jugendstrafe weiterhin in hohem Maße für andere Menschen gefährlich sein können und das bisherige Recht keine ausreichende Grundlage dafür bietet, den Schutz der Allgemeinheit zur gewährleisten.“

Bereits im Mai 2005 hatte der Bundesrat mit hessischer Unterstützung eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht, die allerdings von der damaligen rot-grünen Bundesregierung als „nicht angemessen“ abgelehnt worden war. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht aber nunmehr die Schaffung einer Rechtsgrundlage vor.

Daher hat Hessen gemeinsam mit den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen im März dieses Jahres erneut einen entsprechenden Entschließungsantrag erfolgreich in den Bundesrat eingebracht und auf die Regelungslücke hingewiesen.

„Wir halten an unserer Forderung fest, dass bereits bei einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich sein muss, wenn im Vollzug deutlich wird, dass von einer hohen künftigen Gefährlichkeit des Verurteilten für andere Menschen auszugehen ist. Der Schutzauftrag des Staates gegenüber möglichen Opfern und deren Rechte auf Leben sowie körperliche und seelische Unversehrtheit verbietet in solchen Fällen die Freilassung.“

Justizminister Jürgen Banzer hatte bereits im Rahmen seiner Regierungserklärung im März 2007 vor dem Hessischen Landtag zum Thema „Gesetze schärfen – wachsam sein! Die Menschen vor Sexualstraftätern schützen“ angekündigt, mit einem Gesamtkonzept (10-Punkte-Plan) entschlossen für die Sicherheit der Bevölkerung einzutreten. Neben der Datei für Sexualstraftäter und der Einführung eines umfassenden Sicherheitsmanagements ist u.a. auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche ein Bestandteil des engmaschigen Überwachungsnetzes, das um gefährliche Gewalt- und Sexualtäter gespannt wird.
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