Das HHVG hat zwei zentrale Zielsetzungen: Die Steigerung der Qualität in der Versorgung mit Hilfsmitteln und die Stärkung von Therapieberufen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die nun durch die Krankenkassen umgesetzt werden müssen.
Im Bereich der Hilfsmittelversorgung rücken qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen in den Fokus. Dies betrifft insbesondere die Vergabeentscheidungen bei Ausschreibungen. Der Versicherte erhält künftig Wahlmöglichkeiten bei aufzahlungsfreien Hilfsmitteln. Auch die Qualität der Leistungen im Hilfsmittelbereich wird strenger kontrolliert. Krankenkassen sind verpflichtet, Stichprobenprüfungen bei ihren Leistungserbringern vorzunehmen. Eine weitere Neuerung: Die Versicherten haben im Rahmen der Hilfsmittelversorgung ein Anrecht auf verbesserte Beratung sowohl durch die Leistungserbringer als auch die Krankenkassen.
Auch die Heilmittelversorgung ist durch das HHVG von zahlreichen Änderungen betroffen. Die Blankoverordnung nimmt weiter Fahrt auf, denn die Krankenkassen werden zur Teilnahme an Modellvorhaben mit den Verbänden der Heilmittelerbringer verpflichtet. Die Einführung der Blankoverordnung bedeutet gleichzeitig eine Stärkung der Kompetenzen der Heilmittelerbringer. Auch die Vergütungssituation von Therapeuten soll sich verbessern und somit zu einer erhöhten Attraktivität von Therapieberufen beitragen.
Vor allem für Krankenkassen bringt das Inkrafttreten des Gesetzes zahlreiche Verpflichtungen mit sich. Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH, erläutert dazu: „Unsere Gespräche mit Krankenkassen zeigen, dass der Druck hoch ist, in kurzer Zeit die vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des HHVG umzusetzen.“
Doch gerade dies stellt für Krankenkassen eine große Herausforderung dar. Interne Prozesse müssen umgestellt, weitere Kapazitäten für die erhöhte qualitative Versorgung geschaffen werden - in der Regel bei unveränderter Mitarbeiterzahl. Damit eine rasche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen gelingt, müssen effektive Lösungen her. „Die HMM Deutschland GmbH unterstützt mit ihren Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen die vorgeschriebenen Maßnahmen des HHVG“, so Kespret. “Mit unseren Produkten bieten wir den Krankenkassen heute schon eine Lösung, die allen Anforderungen des HHVG Rechnung trägt. In den Prozessen bleiben den Krankenkassen alle Freiheiten offen, wie sie im Einzelnen abrechnen wollen und wie sie die Versorgungsabläufe optimieren wollen“, so Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH.
Ein Beispiel: Die HMM Deutschland ermöglicht mit ihrem qualitätsgesicherten kassenübergreifenden Hilfsmittelpool eine hochwertige Versichertenversorgung. Der enge Austausch mit den Leistungserbringern und die umfassende Kontrolle der eingelagerten Hilfsmittel gewährleisten schon heute die beste Versorgung und Transparenz.
„Mit unserem HimiNavi, einem Portal zur Suche und Bewertung von Hilfsmittel-Versorgern, bieten wir Krankenkassen zudem eine fundierte Entscheidungshilfe für die Patienten- und Angehörigenberatung“, erklärt Istok Kespret. Im HimiNavi werden die Erfahrungen der Versicherten in Bezug auf die Qualität von Hilfsmitteln und Service der Leistungserbringer erhoben. Dieses deutschlandweit einzigartige Tool ermöglicht Krankenkassen die Versorgungssteuerung auf Basis echter Versichertenmeinungen.
Istok Kespret: „Wir begrüßen das neue Gesetz und sehen darin zahlreiche Chancen für eine verbesserte und zeitgemäße Patientenversorgung. Gerne steht die HMM Deutschland mit ihren Lösungen zur Optimierung der Versorgungsabläufe den Krankenkassen bei der Umsetzung des HHVG zur Seite.“