Das Abrechnungszentrum offenbart am Ende der Meldung einseitig - nach einem kurzen fachmännischen und betont sachlichen Einblick in das Geschehen, verbunden mit der Versicherung, sich stets an Recht, Gesetz und Kundenwunsch zu halten - dass das Projekt aus Sicht des Abrechnungszentrums Emmendingen nicht erfolgreich war. Als Quintessenz und ebenfalls einseitig wurde verkündet, dass die Zusammenarbeit mit der HMM Deutschland beendet wurde. Dies erfolgte schriftlich mit Eingangsstempel vom 28.01.2015, somit zeitgleich mit dem Verteilen der News.
Wer macht denn so etwas?
An dieser Stelle soll weder darüber spekuliert werden, warum ein so innovatives und zukunftsweisendes Projekt nach kürzester Zeit abgebrochen wurde, obwohl sechs Krankenkassen am Pilotprojekt teilnehmen wollten und die vertraglichen Voraussetzungen dafür zwischen dem Abrechnungszentrum Emmendingen und HMM bereits geschaffen wurden.
Noch darüber, warum die Tatsache keine Erwähnung findet, dass die am Pilotprojekt beteiligten Krankenkasse und Leistungserbringer in allen in der Praxis durchgeführten Fällen vollständig korrekte elektronische Abwicklungen der Anträge, Genehmigungen und Abrechnungen erhalten haben - und das über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zum 28.01.2015.
Stattdessen wollen wir uns auf eine Tatsache beschränken und diese lautet:
De-Pay funktioniert als integriertes, elektronisches Abrechnungsverfahren für das Gesundheitswesen prächtig!
Das De-Pay-Verfahren hält sich ebenso streng an die Vorgaben des Bundesversicherungsamtes, des SGB V, der AO, der SRVwV und selbstverständlich auch an die Weisungen des Kunden. Darüber hinaus funktioniert es (nach den notwendigen Tests in der technischen Einführungsphase) natürlich auch direkt mit den Krankenkassen und es bringt durch Nutzung moderner Verfahren und Technologien unerreichte Potenziale einerseits zur Umsetzung vertraglicher Vorgaben im Bereich sonstiger Leistungen und andererseits bei der Reduzierung von Kosten und Aufwand zum Wohle des gesamten Gesundheitswesens. Es ist geeignet für die Abrechnung von Hilfsmitteln, Heilmitteln, Krankentransportkosten und (ab Q4 2015) auch von Häuslicher Krankenpflege. Es macht Leistungserbringer zu zufriedenen Partnern, reduziert bzw. beseitigt Medienbrüche und macht das teure Absetzungsmanagement überflüssig.
Neben der Direktanbindungsmöglichkeit kann De-Pay auch in Zusammenarbeit mit den Abrechnungszentren der Krankenkassen eingesetzt werden – wenn diese Abrechnungszentren eigene herkömmliche Prozesse im Interesse ihrer Krankenkassenkunden optimieren wollen.
Nun nimmt das Abrechnungszentrum Emmendingen, nach eigener Darstellung innovativ denkend und dynamisch handelnd, Abstand vom Pilotprojekt „Integration De-Pay-Verfahren". Dazu hat es nichts Eiligeres zu tun, als am 28.01.2015 seine Zusammenarbeit mit der HMM Deutschland aufzukündigen und am gleichen Tag dies seinen Kunden per „News“ öffentlich mitzuteilen. Zunächst fanden wir das merkwürdig - aber dann nicht mehr, als wir uns an des Kaisers Zitat zum Pferd und zum Automobil erinnerten!
Wir informieren Sie aus erster Hand - persönlich und am praktischen Beispiel von Kassen, die De-Pay bereits im Produktivbetrieb einsetzen. Sehen Sie, wie De-Pay sich nahtlos in die Arbeitsabläufe bei Krankenkassen einfügt und die Abrechnung mit sonstigen Leistungserbringern ganz neu definiert. Erfahren Sie, wie Krankenkassen De-Pay entweder exklusiv, in Zusammenarbeit mit ihrem Abrechnungszentrum oder selektiv mit dem Abrechnungszentrum MEDITSystems nutzen können. Ohne Investitionen, ohne exklusiven Schwenk auf De-Pay und völlig im Einklang mit aktuellen Prozessen bei Krankenkassen.
Alle Informationen zu De-Pay: www.de-pay.de
Anlage: Marktinformation des ARZ Emmendingen zur Projektbeendigung