Übertragung des Berufungsrechts
Im Rahmen eines Modellversuchs wurde im Jahr 2009 die Möglichkeit geschaffen, das Berufungsrecht vom Staatminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an die Hochschulen zu delegieren. Befristet bis Ende September 2015 erfolgte auf Antrag der jeweiligen Hochschule die Übertragung der Ernennungszuständigkeit für Professoren und Professorinnen auf die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen.
Erfolgreiche Evaluation der Delegation
Das bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) führte Ende 2013 eine Evaluation der Auswirkungen dieser neuen Zuständigkeitssituation durch. Trotz einer Verdopplung der Zahl der Verfahren gegenüber dem Vergleichszeitraum konnte z.B. eine deutliche Verkürzung der Dauer von Berufungsverfahren nachgewiesen werden. Die starke Zunahme war sowohl dem ambitionierten bayerischen Ausbauprogramm als auch einer intensiven Altersnachfolge geschuldet. Der durchschnittliche Anteil der nach wie vor streng qualitätsgeleiteten Berufungsverfahren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die z.B. innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurden, hatte sich von 36 auf 52 Prozent erhöht. Der durchschnittliche Anteil der Berufungsverfahren, in denen innerhalb von zwei Monaten eine erste Entscheidung auf der zentralen Ebene (vorher: Ministerium, aktuell: Hochschulleitung) erfolgte, ist an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sogar von 25 auf 67 Prozent angestiegen. "Dem IHF zufolge kann diese Zeitverkürzung der Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen zugeordnet werden. Die Analyse lässt insgesamt auch den Rückschluss zu, dass die Hochschulen das Berufungsrecht sehr bewusst und verantwortungsvoll ausgeübt haben", ergänzt Prof. Dr. Michael Braun.
Weitere Informationen zur Evaluierung der Übertragung des Berufungsrechts auf die bayerischen Hochschulen durch das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) finden Sie unter: http://www.ihf.bayern.de/81/.