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Bundesweit erste Notifizierung eines Architektur-Studiengangs an der School of Architecture der Hochschule Bremen

(lifePR) (Bremen, )
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in Europa durch die Richtlinie 2006/35/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach können Studienabschlüsse in Architektur in allen EU- und EWR-Staaten nur dann automatisch anerkannt werden, wenn sie im Anhang der Richtlinie aufgeführt sind. Dies betrifft unter anderem die Aufnahme in die Kammern bzw. vergleichbaren Berufsorganisationen der Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund wurden über die zuständigen Bildungsministerien der Länder alle Hochschulen in Deutschland, an denen Architektur gelehrt wird, aufgefordert, ihre Anträge zur Notifizierung einzureichen. Der Antrag der School of Architecture der Hochschule Bremen wurde 2009 über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt.

Der Master-Studiengang Architektur der School of Architecture Bremen wurde nun nach eingehender Prüfung durch die Europäische Kommission und die zuständigen Behörden, bzw. Einrichtungen der europäischen Mitgliedsstaaten als erster deutscher Architektur-Abschluss in einem Musterverfahren erfolgreich geprüft. Er wird damit in den Anhang der Richtlinie aufgenommen.

Dazu schreibt die Bundesarchitektenkammer auf ihrer Homepage (http://www.bak.de/...):
„Die Notifizierungsunterlagen der School of Architecture Bremen sind von der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten als vorbildlich bewertet worden.
Angesichts der großen Zahl der neuen deutschen Master-Studiengänge der Fachrichtung Architektur, die in den Anhang der Richtlinie aufgenommen werden müssen (sog. Notifizierung), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein erhebliches Interesse daran, das Prüfungsverfahren so effizient wie möglich zu gestalten und Diskussionen in dem zuständigen Ausschuss nach Möglichkeit zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde entschieden, nur Notifizierungsunterlagen an die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten zu übermitteln, die dem erfolgreichen Muster der School of Architecture Bremen entsprechen. Dies schließt eine englische Übersetzung aller Notifizierungsunterlagen mit ein.“

Die Notifizierungsunterlagen können auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer unter http://www.bak.de/... eingesehen werden.
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