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Christiane Claus neue Kanzlerin der Hochschule Bremen

Personelle und organisatorische Veränderungen auch im Konrektorat

(lifePR) (Bremen, )
Mit Beginn des Wintersemesters 2013/2014 wird es im Rektorat der Hochschule Bremen eine Reihe personeller und organisatorischer Veränderungen geben. Den Anfang macht Christiane Claus, die zum 1. Oktober 2013 ihr Amt als Kanzlerin antritt. Die 56-Jährige, zuletzt hauptamtliche Vizepräsidentin für Personal und Finanzen an der Hochschule Emden/Leer, tritt die Nachfolge von Jens Andreas Meinen an, der nach annähernd vier Jahren an die Fachhochschule Münster wechselt. Der Bestellung von Christiane Claus ging das einstimmige Votum des Akademischen Senats am 18. Juni 2013 voraus. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Auch das Konrektorat der Hochschule Bremen wird neu aufgestellt: Prof. Clemens Bonnen, seit 2008 Konrektor für Studium und Lehre, und Prof. Dr. Jutta Berninghausen, Konrektorin für Internationales seit 2006, werden sich neuen Aufgaben widmen. Prof. Dr. Uta Bohnebeck hingegen wird ihr Amt als Konrektorin für Forschung und Technologietransfer (seit 2011) fortführen. Prof. Dr. Axel Viereck, derzeit Dekan der Fakultät Elektrotechnik und Informatik, wird ab kommendem Wintersemester die Verantwortung für den Schwerpunkt Studium und Lehre übernehmen. Die Amtsdauer beträgt zweieinhalb Jahre. Ferner wird es erstmalig im Land Bremen ein hauptamtliches Konrektorenamt für Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement geben. Über die Besetzung dieser Position, die öffentlich demnächst ausgeschrieben wird, ist noch nicht entschieden. Die strategischen Ziele zur Weiterentwicklung des Markenzeichens "Internationalität" sollen im Rektorat künftig breit verankert werden.

Vor ihrer Bestellung an die Hochschule Bremen trug Christiane Claus an der Hochschule Emden/Leer vier Jahre lang als Vizepräsidentin für Personal und Finanzen Verantwortung. Das gleiche Amt hatte sie zuvor von 2002 bis 2009 an der früheren FH Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven inne. Weitere berufliche Stationen waren unter anderem geschäftsführende und vorstandsbegleitende Tätigkeiten in den Studentenwerken Göttingen und Leipzig (1991 bis 2002). Die gebürtige Möllnerin (Mecklenburg-Vorpommern) und studierte Diplomökonomin ist verheiratet und Mutter dreier erwachsener Kinder.

An die Adresse der scheidenden Rektoratsmitglieder gerichtet, dankte Prof. Dr. Karin Luckey Jens Andreas Meinen, Prof. Clemens Bonnen und Prof. Dr. Jutta Berninghausen für die Zusammenarbeit. "Wir konnten gemeinsam in den zurückliegenden Jahren Vieles erreichen", so Karin Luckey. "Insbesondere ist der Fakultäts- und Organisationswicklungsprozess ,STEP 2020' mit seinen vielfältigen Herausforderungen zu nennen, der die Hochschule Bremen auch in den nächsten Jahren zu einer führenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften machen soll. Ferner ist die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre ist eine zentrale Aufgabe. Hier konnten wir mit vielen Maßnahmen wirkungsvolle Akzente setzen. Das Gleiche gilt für den Bereich des lebenslangen Lernens, die neuen Möglichkeiten des Hochschulzugangs oder die dualen Studienangebote. Und schließlich ist die Hochschule Bremen in den vergangenen Jahren internationaler geworden. Hierzu zählen der Ausbau strategischer internationaler Partnerschaften oder die Auszeichnungen und Spitzenplätz in Rankings bezogen auf die Internationalität."

Das Bremische Hochschulgesetz regelt in Paragraph 84 Absatz 2, dass die "Konrektoren und Konrektorinnen [...] vom Rektor oder der Rektorin [...] bestellt" werden. [...] "Der Rektor oder die Rektorin kann bestimmen, dass ein oder mehrere Konrektoren oder Konrektorinnen ihr Amt hauptberuflich ausüben. In diesem Fall hat eine öffentliche Ausschreibung und ein förmliches Auswahlverfahren stattzufinden." In Paragraph 85 Absatz 3 heißt es: "Der Kanzler oder die Kanzlerin wird auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung und eines förmlichen Auswahlverfahrens vom Rektor oder der Rektorin der Hochschule [...] in der Regel für einen befristeten Zeitraum von acht Jahren bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig."

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