„Wir wollen mit der dadurch möglichen Studienzeit-Verkürzung die Schwelle zur Aufnahme eines Studiums für unsere Absolventinnen und Absolventen senken“, erläutert der Schulleiter der Technikerschule Oldenburg, Dipl.-Ing. OStD Wolfgang Meyer, die Zielsetzung des Vertrages. „Gleichzeitig bietet sich für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, erfahrene Technikerinnen und Techniker im Rahmen der Personalentwicklung weiterzuqualifizieren.“
Um den Zugang zum Studium an der HSB zu ermöglichen - in Frage kommen die Bachelor-Studiengänge „Automatisierung/Mechatronik“ (B.Eng.) und „Technische Informatik“ (B.Sc.) -, regelt das Abkommen die pauschale Anrechnung von Kompetenzen. „Für diese Kompetenzen sind die Lernergebnisse des von der Technikerschule angebotenen Ausbildungsganges ,Staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik‘ mit den Schwerpunkten ,Energietechnik und Prozessautomatisierung‘ und ‚Informationstechnik‘ sowie der genannten Studiengänge der HSB Gegenstand der Äquivalenzprüfung“, erläutert Prof. Dr. Thomas Trittin, Studiendekan der Fakultät Elektrotechnik und Informatik.
Voraussetzung für dieses Verfahren war eine vergleichende Qualitätsprüfung durch die zuständigen Gremien. Dazu wurden Ausbildungspläne, Modulhandbücher, Unterrichtsmaterialien, Prüfungsaufgaben und beispielhafte Prüfungsleistungen genau untersucht und verglichen. Ergebnis: Die mit dem erfolgreichen Abschluss der im Vertragsanhang ausgewiesenen Fächer des Ausbildungsgangs der Technikerschule nachgewiesenen Kompetenzen sind mit denen in den ausgewiesenen Module der einschlägigen HSB-Studiengänge zu erwerbenden Kompetenzen als gleichwertig bewertet worden.
Und wie funktioniert dieses Anrechnungsverfahren in der Praxis? „Die Absolventinnen und Absolventen der Technikerschule müssen in einem der Studiengänge immatrikuliert sein und einen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie auf das Abschlusszeugnis der Technikerschule hinweisen,“ erklärt der Leiter des Studiengangs Automatisierung/Mechatronik, Prof. Dr. Hans-Werner Philippsen. „Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Anrechnung im Bachelor-Zeugnis ausgewiesen und im Anhang des Zeugnisses, dem Diploma Supplement, dargestellt.“
Für den Konrektor für Studium und Lehre der Hochschule Bremen, Prof. Dr. Axel Viereck, ist die Zusammenarbeit mit dem BZTG Oldenburg ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. „Das macht die berufliche Bildung attraktiver, erleichtert den Zugang zum Bachelor-Studium, und wir erreichen neue Zielgruppen.“ Prof. Dr. Karin Luckey, Rektorin der HSB, ergänzt: „Dank diesem Modell leistet die HSB einen weiteren Beitrag zur Fachkräftesicherung und Stärkung des Innovationssystems im Nordwesten.“