Im Paragraf 67 des Bremischen Hochschulgesetzes ist geregelt, dass "die Hochschulen [...] für besondere Verdienste um die Hochschule die Würde eines Ehrenbürgers, einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrensenators, einer Ehrensenatorin [...] verleihen" können. Zum Kreis der Ehrensenatoren und Ehrenbürger der Hochschule Bremen zählen 39 Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens - nicht nur aus Bremen, sondern auch aus europäischen und außereuropäischen Ländern.
Jürgen Oltmann zum Ehrensenator der Hochschule Bremen ernannt
Im Paragraf 67 des Bremischen Hochschulgesetzes ist geregelt, dass "die Hochschulen [...] für besondere Verdienste um die Hochschule die Würde eines Ehrenbürgers, einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrensenators, einer Ehrensenatorin [...] verleihen" können. Zum Kreis der Ehrensenatoren und Ehrenbürger der Hochschule Bremen zählen 39 Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens - nicht nur aus Bremen, sondern auch aus europäischen und außereuropäischen Ländern.