Neben der neuen Vorstandsvorsitzenden freut sich der insgesamt zehnköpfige Hochschulrat außerdem über zwei weitere Neuzugänge: mit Andreas Gietl, Senior Vice President Digitalization of Business der BASF SE, und Florian Roth, Chief Digital and Information Officer SAP SE, halten zwei weitere hochkarätige Unternehmensvertreter und zugleich Alumni der Hochschule Ludwigshafen Einzug in das Gremium. Neben den oben genannten komplettieren Frau Oberin Sr. Isabelle Wien, Vorstandsvorsitzende der Diakonissen Speyer, Prof. Dr. Barbara Darimont, Professur für Wirtschaft Chinas, Prof. Dr. Annegret Lorenz-Ruffini, Professur für Recht, sowie die Studierende Maike Stephan den Hochschulrat.
Hochschulpräsident Prof. Dr. Gunther Piller gratulierte dem frisch gewählten Vorstand und dem neu zusammengesetzten Gremium: „Das Präsidium wünscht allen Gewählten viel Erfolge bei den anstehenden Aufgaben! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“
Auch im Kuratorium der Hochschule, einem dreizehnköpfigen Gremium unter Vorsitz von Beatrix Schnitzius, gab es zwei personelle Veränderung: David Guthier, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz und verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion tritt die Nachfolge von Anke Simon an. Zudem folgt Christiane Sajdak, Senior Vice President Human Resources bei BASF SE Dr. Katja Scharpwinkel nach, die jetzt Mitglied des BASF-Vorstandes ist.
Zum Hintergrund: Hochschulrat – Aufgaben und Zusammensetzung
Für jede Hochschule in Rheinland-Pfalz wird ein Hochschulrat gebildet. Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat zuzustimmen der Grundordnung und deren Änderungen, der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen, den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel, dem Gesamtentwicklungsplan sowie dem Qualitätssicherungssystem. Er berät die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung und unterbreitet Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen. Der Hochschulrat schlägt dem Senat Kandidat*innen zur Wahl der Präsidentin / des Präsidenten vor.
Die Amtszeit des Hochschulrats beträgt fünf Jahre. Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben und fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Der Hochschulrat wählt ein vorsitzendes Mitglied sowie zwei stellvertretend vorsitzende Mitglieder und gibt sich eine Geschäftsordnung. Das vorsitzende Mitglied und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied dürfen nicht Angehörige der Hochschule sein.
Nähere Infos zu den Gremien unter: www.hwg-lu.de/hochschule/organisation/gremien