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Das digitalisierte Besteuerungsverfahren: Welche Chancen und Risiken birgt es?

Während des Symposiums "Steuern und Wirtschaftsprüfung" feierte der berufsbegleitende Masterstudiengang Auditing, Finance and Taxation von der Hochschule Osnabrück und der Fachhochschule Münster sein zehnjähriges Bestehen

(lifePR) (Osnabrück, )
Das IKEA-Prinzip, bei dem Kundinnen und Kunden den Bausatz erhalten, aber selbst noch Hand anlegen müssen, gilt zunehmend auch für Steuererklärungen. Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerberaterinnen und -berater füllen die Formulare aus und bringen sie dann digital auf dem Weg zum Finanzamt.  Am 1. Januar 2017 tritt nun das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens weitgehend in Kraft. Die Abgabenordnung, das „Steuergrundgesetz“, soll reformiert werden, um den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft gerecht zu werden. Neben der Frage, inwieweit Papierbelege durch digitale ersetzt werden können, geht es dabei auch um die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hin zum Selbstveranlagungsverfahren.

Welche Chancen und Risiken birgt diese zunehmende Digitalisierung? Damit befassten sich Expertinnen und Experten beim Symposium „Steuern und Wirtschaftsprüfung“ des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Auditing, Finance and Taxation. Der Studiengang feierte mit dem Symposium zugleich sein zehnjähriges Bestehen. Die Hochschule Osnabrück und die Fachhochschule Münster bieten ihn gemeinsam an.

„Wir werden den vollständig automationsgestützten Steuerbescheid bekommen, das ist das Ideal“, blickte HonProf. Dr. Gregor Nöcker, Richter am Bundesfinanzhof, während seiner kritischen Anmerkungen zu einigen Änderungen der Abgabenordnung voraus. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass  eine Steuerfestsetzung, die bestandskräftig ist, auch für die Finanzverwaltung nicht mehr ohne Weiteres änderbar sei. Wo also bleibe Raum für Korrekturen, wenn das Besteuerungsverfahren weitegehend automatisiert erfolgt?

„Etwa 70.000 Steuerbescheide jährlich versendet das Finanzamt Münster Außenstadt“, berichtete Jochen Elbertzhagen, der Vorsteher des Finanzamtes. Auch er wägte Für und Wider der Digitalisierung ab. „Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Steuern mit den entsprechenden Programmen selbst berechnen. Das führt dazu, dass weniger fehlerhafte Erklärungen bei uns ankommen.“ Die Kehrseite der eigenen Steuerberechnung sei, dass die Zahl der telefonischen Nachfragen deutlich zugenommen habe, wenn es eine Abweichung zwischen der Berechnung des Finanzamtes und den eigenen Zahlen gibt. „Und grundsätzlich gibt es natürlich durch die Digitalisierung eine größere Entfernung vom Bürger.“

Der Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Klaus Stein schließlich lobte, dass das Gesetz der Einstieg sei, um digitaler zu denken. Aber auch er machte Schwachpunkte aus. „In ein Freifeld zum Beispiel müssen wir eintragen, wenn wir anderer Meinung sind, als die Finanzverwaltung. Es ist allerdings zu viel verlangt, zu wissen, welche Meinungen in welcher Finanzverwaltung vorherrschen. Die Latte scheint mir da sehr hoch zu liegen.“

Im Anschluss an die Debatte verliehen Prof. Dr. Norbert Tonner und Prof. Dr. Dirk Kiso, die Verantwortlichen für den Studiengang an den Hochschulen in Osnabrück und Münster, die Masterurkunden an die diesjährigen Absolventinnen und Absolventen. Die Leistungen aus dem Masterstudiengang ersetzen in den Prüfungsgebieten Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsexamens. Absolventinnen und Absolventen können daher das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ablegen.

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