Die Parteien haben sich nach intensiver und konstruktiver Diskussion über die grundsätzlichen Modalitäten einer möglichen Zahlungsabwicklung geeinigt. Die Anspruchshöhe soll u.a. auf Basis des erwarteten, unabhängigen Sachverständigengutachtens sowie unter Anrechnung der bereits vom Subunternehmer geleisteten Zahlungen verbindlich festgestellt werden. Dabei waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass im Interesse der Betroffenen weiterhin eine schnelle und pragmatische Lösung angestrebt werden muss.
Auf der Hörsaalbaustelle haben sich Mitte Oktober im Innenverhältnis des Auftragsnehmers Firma Bohle (Gummersbach) und deren Nachauftragsnehmer Unregelmäßigkeiten ergeben. Dies bezieht sich auf Probleme in der Bezahlung beim Personal des Gewerkes Trockenbau, für das die Firma Bohle den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhielt. In deren Verantwortung über die Ausführung des Gewerkes wurde ein Nachauftragsnehmer beauftragt, der für die Bezahlung der rumänischen Bauarbeiter verantwortlich ist.