Der Volkswagen-Konzern und die Audi AG manipulierten nicht nur bei den 3,0 V6 Euro 6 Dieselmotoren, wie beispielsweise das letzte Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, 4 O 8137/20, zeigt, das ebenfalls von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg erstritten wurde. Auch die mit einem 3,0 Liter V6 Euro 5 Motor der Audi AG bestückten Premium-Modelle des Konzerns sind vielfach mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen, wobei die Rechtsprechung im Bundesgebiet insoweit noch zurückhaltend agiert. Bereits seit einiger Zeit werden aber auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW, in denen durch die Audi AG entwickelte Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 mit Euro 5 Einstufung verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth erhielt ein solches Rückrufschreiben, womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „In der Klage wurden diverse unzulässige Techniken bei dem 3-Liter - Euro 5 Motor bemängelt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. „Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortrag der Audi AG für unzureichend und ging in seiner Entscheidung vom sittenwidrigen Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Lasten der Audi AG aus“, erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem Urteil vom 17.11.2021, Az.: 16 O 1081/21, nunmehr auch für ein Euro 5 Fahrzeug fest, dass die Audi AG gehalten gewesen wäre, anhand von detaillierten Darlegungen ihre Sicht der Dinge zu schildern und insbesondere auf den umfangreichen Sachvortrag der Klage einzugehen. Nachdem sich die Audi AG wiederum bedeckt hielt, wurde die Audi AG zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung gegen Rücknahme des Audi A6 Avant verurteilt.
Die aktuellen Entscheidungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, Az.: 4 O 8137/20, und vom 17.11.2021, 16 O 1081/21, zeigen, dass es sich für die Audi AG in Nürnberg im Dieselskandal zuspitzt. Denn das LG Nürnberg-Fürth, sowohl die 4. Zivilkammer als auch die 16. Zivilkammer, beide Kammern mit Spezialzuständigkeit für die Audi AG, folgen den Argumenten der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sowohl für Euro 6 als auch für Euro 5 Fahrzeuge mit 3,0 l V6 Diesel Motoren.
Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen lassen. „Dies gilt vor allem, nachdem die Audi AG vor dem BGH, VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21, erst am 16.12.2021 gleich zwei Niederlagen erleiden musste“, bekräftigt Rechtsanwalt Mirko Göpfert. Dr. Marcus Hoffmann ergänzt: „Im ersten Verfahren drohte wohl die Bestätigung eines Schadensersatzurteils des OLG Koblenz, so dass die Audi AG die Revision anscheinend deshalb zurücknahm, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des BGH zu vermeiden. In dem zweiten Verfahren stellte der BGH klar, dass Schadensersatzansprüche bei finanzierten Verträgen auch bei einem verbrieften Rückgaberecht bestehen können“.
Es muss jedoch bald gehandelt werden. Nachdem viele Fahrzeughalter im Jahr 2019 Rückrufschreiben erhielten, wird nach der derzeitigen Rechtsauffassung einiger Gerichte bereits Ende 2022 die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ablaufen. „Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte auf jeden Fall nunmehr schnell, jedoch bis spätestens Ende 2022 etwas unternehmen, um am Ende nicht leer auszugehen“, mahnt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.