Durch die Medien ist bereits vor einiger Zeit aufgedeckt worden, dass in vielen auf Basis des Fiat Ducato hergestellten Wohnmobilen unterschiedlichster Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Insbesondere eine Strategie gerät zunehmend in den Fokus der gerichtlichen Auseinandersetzungen: die sogenannte Zeitschaltuhr.
Zeitschaltuhr als unzulässige Abschalteinrichtung
Nach den Ergebnissen zahlreicher Tests kamen Motor-Experten zu dem Schluss, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung circa 22 Minuten nach Motorstart einfach abgeschaltet wird. „Da der Testzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt dies dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Demgegenüber kamen verschiedene Messungen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die in Wohnmobilen des Fiat-Chrysler Automobiles-Konzerns (jetzt: Stellantis) verbauten Motoren im Realbetrieb ganz massive Überschreitungen der gesetzlich zugelassenen Grenzwerte aufweisen und damit die Luft verpesten.
Vortrag bei Gericht oft als unstreitig zu behandeln
Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte können für die betroffenen Wohnmobilbesitzer allein aufgrund der Zeitschaltuhr die notwendigen Tatsachen ausreichend detailliert dargestellt werden, um Schadensersatzansprüche gegen Fiat erfolgversprechend geltend zu machen. „In sämtlichen durch uns geführten Verfahren wurde unser Vorbringen durch die Fiat-Anwälte auch gar nicht hinreichend bestritten. Fiat wäre gehalten, anhand von detaillierten Darlegungen ihre Sicht der Dinge zu schildern und insbesondere auf unseren umfangreichen Sachvortrag einzugehen. Ansonsten ist er als unstreitig zu behandeln“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat Abgasskandal
Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem beispielsweise bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera und Landau die FCA Italy S.p.A. in der Verantwortung sahen, verurteilte jüngst auch das Landgericht Meiningen, Az.: 1 O 425/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 37.700,00 € nebst Zinsen. Auch dort war für das Gericht klar, dass der Motor des Fiat Ducato mit einer unzulässigen Prüfstandserkennung ausgestattet ist.