Viele Verbraucher können oder wollen nicht „zocken“ und setzten daher auch beim Thema Kapitalanlage und Altersvorsorge in der Vergangenheit auf sichere Sparverträge anstatt auf riskantere Anlageformen. Wegen des weiterhin vorherrschenden Niedrigzinsumfelds sind langfristige Sparverträge für Kreditinstitute unrentabel geworden. Daher will man sich der Altverträge möglichst schnell entledigen.
Nachdem zunächst hauptsächlich Bausparkassen viele hochverzinsliche Altverträge gekündigt hatten, reagieren zunehmend auch Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Geschäftsbanken mit massenhaften Kündigungen von langfristig angelegten Prämiensparverträgen auf die anhaltende Zinsflaute. Für die Ziehung des „Kündigungsjokers“ wird angeführt, dass man sich wirtschaftlich nicht mehr imstande sehe, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
„In besonderem Maße betroffen ist derzeit das von Sparkassen angebotene Produkt „S-Prämiensparen flexibel“, wissen die Nürnberger Rechtsanwälte aus der Praxis zu berichten. Bei diesen unbefristeten Prämiensparverträgen gibt es neben einer variablen Grundverzinsung der Spareinlage in bestimmten Zeitabständen auf die jährliche Sparleistung eine Jahresprämie. Diese Jahresprämie beginnt typischerweise ab dem dritten Jahr in Höhe von 3 Prozent der Jahressparleistung und steigt abschnittsweise bis zu 50 Prozent nach dem fünfzehnten Sparjahr an.
Betroffene Verbraucher, die in der Regel für ihre Altersvorsorge oder ihre Kinder, Geld anlegen wollten, sind natürlich schockiert und fühlen sich durch die ursprünglichen Werbeversprechen der Finanzinstitute getäuscht. Auch die Begründung mit der langjährigen Niedrigzinsphase und der hieraus resultierenden Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vermag sicherlich nicht zu überzeugen.
„Wenn sich die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ eines Verbrauchers ändern, also ein Darlehensnehmer beispielsweise Gehaltseinbußen hinzunehmen hat oder gar seinen Job verliert, muss er seinen Kredit trotzdem bis auf den letzten Cent zurückzahlen“, meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Rechtsanwalt Göpfert ergänzt, dass man hier offensichtlich mit zweierlei Maß messen will: „Wenn es für den Kunden wirtschaftlich schlecht läuft, hat er Pech gehabt. Wenn sich die Gewinnerwartungen der Bank nicht erfüllen, soll der Sparer plötzlich dafür einstehen müssen?“
Sparer sollten sich daher nicht einfach aus ihren Verträgen drängen lassen, sondern Kündigungen widersprechen. Große Vorsicht ist auch bei vermeintlich besseren Alternativangeboten durch Sparkassen oder Banken geboten. Auch hier sollten Verbraucher zunächst an ihrem Sparvertrag festhalten und durch einen auf dem Gebiet des Bankrechts fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.