Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Auch viele der mit einem 3.0 Liter V6 Motor bestückten Premium-Modelle des Konzerns sind nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.
Gerade wenn man sich bewusst für ein hochpreisiges Fahrzeug aus dem Premiumsegment entschieden hat, möchte man sich natürlich nicht mit einem in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Update abspeisen lassen“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. Viele Betroffene wollen ihre manipulierten Kfz daher zurückgeben und erheben Schadensersatzklagen.
Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Urteile gegen Porsche und Audi. Den Verfahren liegen in aller Regel Motoren mit der Schadstoffklasse Euro 6 zugrunde, für welche das Kraftfahrt-Bundesamt amtliche Rückrufe aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen ausgesprochen hat. Im Hinblick auf 3,0 Liter Dieselmotoren mit der Schadstoffklasse Euro 5 existieren demgegenüber oftmals nur sog. freiwillige Maßnahmen. So erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor dem OLG München ein Schreiben des KBA, mit welchem ihm ein „Informationsschreiben“ der Porsche Deutschland GmbH zu einer freiwilligen Werkstattaktion WKL5 an seinem Kfz übermittelt worden ist. Dort wurde dem Porsche-Fahrer unter dem Betreff „Steuergerät-Update Motorsteuergerät“ nahegelegt, ein Software-Update an dem Motor seines Kfz vornehmen zu lassen, um eine Reduzierung der Stickoxidemissionen zu bewirken.
„Im Falle von lediglich freiwilligen Maßnahmen qualifizieren einige Gerichte den klägerischen Sachvortrag zu verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen als Behauptungen „ins Blaue hinein“ und weisen die Klagen Betroffener ohne weitere Sachverhaltsaufklärung ab. Dem ist das OLG München in seinem aktuellen Beweisbeschluss vom 21.10.2021, 24 U 3457/21, nunmehr zu Recht entgegengetreten und wird anders als die Vorinstanz eine umfassende amtliche Auskunft bei dem KBA einholen“, berichtet der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte ist dies ein weiterer Schritt in die richtige, verbraucherfreundliche Richtung.
Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Porsche und Audi mit 3.0 Liter Dieselmotoren der Schadstoffklasse Euro 5 sollten ihre Schadensersatzansprüche daher mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen. Betroffene müssen bald handeln. Nachdem es bereits 2018 zu ersten Rückrufen kam, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährung ansetzen. Danach würden die Ansprüche bereits Ende 2021 verjähren. Autobesitzer sollten die Sache also nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich bald fachkundigen Rechtsrat einholen.